Münchner IHK positioniert sich zu Vermittlungs-Plattformen für Taxis und Mietwagen

Ein Positionspapier der Vollversammlung zeigt sich durchaus freundlich gegenüber dem Taxi- und Mietwagengewerbe.
Die Münchner IHK tritt für eine gemäßigte Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens ein. (Foto: Dietmar Fund)
Die Münchner IHK tritt für eine gemäßigte Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens ein. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit eines Personenbeförderungsgesetzes, ein Plädoyer für ein einheitliches Tarifgefüge, ein Ja zur Annahme von Mietwagen-Fahraufträgen während der Fahrt und der Wunsch nach einer betriebswirtschaftlichen Prüfung der Taxifahrer: Das sind die wesentlichen Positionen, die die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern am 15. Juli 2015 beschlossen hat. Ihr Papier „Personenbeförderung vor dem Hintergrund der Shareconomy“ wurde während eines Workshops von einer Unternehmer-Arbeitsgruppe erarbeitet und erst mit einem Newsletter im Oktober in Umlauf gebracht.

Das Positionspapier spricht sich dafür aus, die Personenbeförderung dann als gewerblich anzusehen, wenn die Tätigkeit planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zweck der Gewinnerzielung ausgeübt wird und das Fahrtziel vom Fahrgast vorgegeben wird. Das Kriterium der Betriebskosten soll für die Einstufung als gewerbliche Fahrt künftig nicht mehr entscheidend sein.

Zur Annahme von Mietwagen-Fahraufträgen mit allen Mitteln der Kommunikationstechnik auch während der Fahrt ergänzen die Autoren des Papiers, es solle bei der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz bleiben, wenn nach einer beendeten Beförderung kein neuer Auftrag vorliege. Die betriebswirtschaftliche Prüfung der Fahrer solle auch eine an die Digitalisierung angepasste Ortskundeprüfung beinhalten. Die Fahrer müssten beispielsweise wissen, wieso nach der Fahrt eine Quittung erstellt werden müsse oder wie sich die Preise zusammensetzten.

Die Vollversammlung der Münchner IHK tritt mit ihrem Papier auch dafür ein, die Freigabe der Taxikonzessionen zu diskutieren. Sie beruft sich dabei auf die guten Erfahrungen, die Hamburg damit gemacht habe. Zu guter Letzt begrüßen die Autoren die Einführung des Fiskaltaxameters.

Das Positionspapier kann im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung heruntergeladen werden.
 

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