Starke Bremsung entlastet den Auffahrenden

Wer ohne erkennbaren Anlass stark bremst, muss bei einem Auffahrunfall den ganzen Schaden zahlen.
Dietmar Fund

In der Regel trägt ein auffahrender Autofahrer mindestens eine Teilschuld, weil sein Sicherheitsabstand nicht ausreichend war. Das Oberlandesgericht München hat nun ein von diesem Grundsatz abweichendes Urteil in einem Fall gefällt, in dem ein vorausfahrender Autofahrer plötzlich stark gebremst hatte.

In dem Fall mit dem Aktenzeichen 71 O 2130/11, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist, konnte der Auffahrende mit dem Gutachten eines Sachverständigen und mit Hilfe von Zeugen beweisen, dass der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund stark gebremst hatte. Das Gericht brummte deshalb dem Vordermann den ganzen Schaden auf.

Dennoch dürfte es besser sein, als Taxifahrer einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten und mit allen Dummheiten anderer Autofahrer zu rechnen. Schließlich gehen einer etwaigen Schadenersatzzahlung der Ausfall des Taxis, Rangeleien wegen der Kosten eines Ersatztaxis und der Ärger bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung voraus.

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