Wichtige Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen

Wer ein gebrauchtes Taxi mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen möchte, muss sich zuvor auf ein bestimmtes Fahrzeug festlegen.
Dass ein Gebrauchter noch eine gültige „TÜV-Plakette“ trägt, ist eine der beiden neuen Voraussetzungen für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens. (Foto: TÜV Hanse)
Dass ein Gebrauchter noch eine gültige „TÜV-Plakette“ trägt, ist eine der beiden neuen Voraussetzungen für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens. (Foto: TÜV Hanse)
Dietmar Fund

Seit April 2015 müssen Taxiunternehmer, die bei einem Gebrauchtwagenhändler oder einer Leihtaxi-Firma ein gebrauchtes Taxi abholen möchten, für ein Überführungskennzeichen zwei neue Regeln beachten. Zum einen müssen sie den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug noch eine gültige Hauptuntersuchung hat. Zum anderen müssen sie die Daten des konkreten Fahrzeugs benennen. Darauf weist der TÜV SÜD hin.

Laut den Sachverständigen gilt weiterhin, dass der Antragsteller eine Versicherungsnummer vorlegen muss. Die Fahrzeugdaten könne der Gebrauchtwagenkäufer der Zulassungsbescheinigung entnehmen, die früher Kfz-Brief hieß.

Wie der TÜV SÜD weiter erläutert, ist es nun nicht mehr möglich, ein Überführungskennzeichen mit seinem gelben Feld zu bekommen, wenn man sich noch gar nicht für ein bestimmtes Auto entschieden hat.

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