Nach der Autowäsche sollte man rechtzeitig starten

Wer sein Auto am Ende einer Waschstraße nicht rechtzeitig starten kann, muss den Schaden eines Auffahrunfalls tragen.
Am Ende einer Waschstraße sollte das Auto am besten gleich anspringen, damit es gar nicht erst zu einem Auffahrunfall kommt. (Foto: Heinrich Linse/pixelio.de)
Am Ende einer Waschstraße sollte das Auto am besten gleich anspringen, damit es gar nicht erst zu einem Auffahrunfall kommt. (Foto: Heinrich Linse/pixelio.de)
Dietmar Fund

Wenn ein Auto aus einer Waschstraße herausgeschoben wird, weil es nicht anspringt, ist es in Betrieb. Wenn dann ein nachfolgendes Auto durch einen Auffahrunfall geschädigt wird, muss der Fahrer des nicht startenden Fahrzeugs den Schaden tragen. So urteilte das Landgericht Kleve in einem Fall mit dem Aktenzeichen 5 S 146/15, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem verhandelten Fall war der Motor des vordersten Fahrzeugs nicht angesprungen. Daraufhin hatte der Fahrer des nachfolgenden Pkw gebremst. Sein Auto sprang aus der Spur und ein von hinten nachgeschobenes Fahrzeug für auf das zweite Fahrzeug auf. Dessen Fahrer wollte den Auffahrschaden vom Fahrer des nicht gestarteten ersten Fahrzeugs ersetzt haben.

Das Gericht gab ihm Recht, weil der Fahrer beziehungsweise der Halter des ersten Fahrzeugs aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs immer dann haften müsse, wenn andere durch sein Auto geschädigt würden. Den zweiten Autofahrer treffe keine Schuld, weil er ja nur gebremst habe, um ein Auffahren seinerseits zu verhindern.
 

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