Taxiverband TMV fordert breiten Fachkunde-Nachweis mit Prüfung

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) sieht die Gefahr, dass die kommende Kleine Fachkunde ziemlich anspruchslos ausfällt und nicht das Bestehen einer Prüfung voraussetzt.

Der Umgang mit dem Taxameter und das richtige Ausfüllen einer Quittung sollten laut dem TMV unbedingt zu der Kleinen Fachkunde gehören, die eigentlich ab August die dann entfallende Ortskundeprüfung ersetzen soll. (Foto: Dietmar Fund)
Der Umgang mit dem Taxameter und das richtige Ausfüllen einer Quittung sollten laut dem TMV unbedingt zu der Kleinen Fachkunde gehören, die eigentlich ab August die dann entfallende Ortskundeprüfung ersetzen soll. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) fordert in einem Brandbrief an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die „Kleine Fachkunde“ anspruchsvoller und breiter auszugestalten als dies bisher offenbar auf der Arbeitsebene des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) geplant ist. Zudem solle sie mit einer behördlichen Prüfung abgeschlossen werden statt mit einem reinen Nachweis über die Teilnahme am Kurs („Sitzschein“). Als Prüfinstanz in Frage kämen zum Beispiel Genehmigungs- oder Führerscheinbehörden. „Gerade im ländlichen Bereich müssen ortsnahe Prüfungen sichergestellt werden“, betonen Verbandspräsident Michael Müller und Geschäftsführer Patrick Meinhardt in dem Schreiben an den Minister, das taxi heute vorliegt.

Zu den bisherigen Überlegungen der Arbeitsebene des Verkehrsministeriums heißt es, dass die Verkehrssicherheit zwar ein wichtiger Teil der Kleinen Fachkunde sein müsse, aber nicht der einzige. „Es muss um weitere Bereiche, insbesondere Fragen des Fahreralltags gehen“, schreibt der Verband. Als sinnvolle Themen für die Kleine Fachkunde nennt der TVM:

  • Umgang mit den Kunden – zum Beispiel, wenn sie alkoholisiert sind
  • Straßenverkehrsrecht, zum Beispiel Sonderrechte für Taxis
  • Umwelt- und Lärmschutz, zum Beispiel bei der Fahrzeugpflege
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Basiskenntnisse der Betriebswirtschaft, zum Beispiel korrektes Ausfüllen einer Quittung
  • Fragen der Sicherheit und der Technik
  • Grundkenntnisse des Personenbeförderungsgesetzes mit Besonderheiten der Verkehrsformen (Mietwagen, Taxi, gebündelter Bedarfsverkehr)
  • Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht, Umgang mit Kartenzahlungen
  • zivilrechtliches Basiswissen, zum Beispiel Umgang mit Fundsachen
  • Besonderheiten bei Krankenfahrten
  • barrierefreie Beförderungen für Personen mit Beeinträchtigung/Inklusionsverkehre
  • Auslandsfahrten (zum Beispiel Pass- und Zollvorschriften, andere Verkehrsregeln, wichtige Dokumente)

Als zeitliche Dauer der Schulung nennt der TVM vier bis fünf Fachmodule zu je anderthalb bis zwei Stunden. Das sei „keine zeitliche Überforderung, sondern ein niedrigschwelliges und qualitatives Angebot zugleich“, betont der Verband.

Die Kleine Fachkunde wurde im April 2021 im Personenbeförderungsrecht verankert und muss von Fahrern von Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehren nachgewiesen werden. Als Starttermin ist der 2. August vorgesehen. roe

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