Taxischein: Länder wollen auf Fachkundenachweis verzichten

Laut dem Niedersächsischen Ministerium haben sich die Länder auf dieses Vorgehen verständigt.

Welche Kenntnisse genau Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr künftig nachweisen müssen, ist noch immer völlig unklar. (Foto: Dietmar Fund)
Welche Kenntnisse genau Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr künftig nachweisen müssen, ist noch immer völlig unklar. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Länder haben sich darauf verständigt, bei einer Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr (FzF) ab dem 2. August 2021 vorerst auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Das schreibt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in einem Erlass vom 19. Juli 2021. „Das Versäumnis des Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgebers soll nicht zu Lasten der Antragsteller gehen“, heißt es wörtlich in dem Text, den die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen am 21. Juli an ihre Mitgliedsbetriebe geschickt hat.

Die Regelung soll solange gelten, „bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind“. Damit ist gemeint, dass bundesrechtlich die „Ausbildungs- und Nachweisinhalte“ und landesrechtlich die „geeigneten Stellen zur Ausstellung des Fachkundenachweises“ bestimmt sind. Von einer Befristung neu ohne die Fachkunde ausgestellter FzF auf drei statt auf fünf Jahre wie in Bayern ist in Niedersachsen nicht die Rede.

Fast denselben Wortlaut hat eine Übergangsregelung, auf die das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hinweist. Dort werden neue FzF ohne Fachkunde-Nachweis für die normalen fünf Jahre erteilt, aber kombiniert mit einer „auflösenden Bedingung“ wie in Bayern. Ihr zufolge muss die Fachkunde innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden, sobald eine für den Nachweis der Fachkunde geeignete Stelle beauftragt worden ist.

Vor dem 2. August 2021 erteilte FzF kann man bis zu fünf Jahre verlängern und damit auch mit Mietwagen oder im gebündelten Bedarfsverkehr unterwegs sein, ohne die Fachkunde nachweisen zu müssen. „Der Besitzstand gilt für alle Ortskundeprüfungen, gleich für welches Beförderungspflichtgebiet die Ortskenntnisse nachgewiesen wurden“, schreibt das sachsen-anhaltinische Ministerium.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz schließt sich in einem Schreiben vom 15. Juli 2021 offensichtlich an die geschilderten Regelungen an, schreibt aber nichts zu einer etwaigen Befristung der ab dem 2. August 2021 erteilten FzF ohne Fachkunde-Nachweis. Die Schreiben aus Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz hat Patrick Meinhardt taxi heute zur Verfügung gestellt, Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV).

Taxi- und Mietwagenbetriebe aus anderen Bundesländern sollten sich nicht scheuen, ihr zuständiges Ministerium auf etwaige Übergangsregelungen anzusprechen. Sobald weitere Regelungen anderer Bundesländer bekanntgegeben worden sind, wird taxi heute darüber berichten.

Logobanner Liste (Views)