Taxi-Bundesverband: Fahrer-Qualifikation für alle kommt

Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat der Verkehrsausschuss des Bundestags der Einführung einer einheitlichen Fahrer-Qualifikation nun doch zugestimmt, lehnt aber eine Vorbestellfrist für Mietwagen nach wie vor ab.

Die bisher nur für noch für Taxifahrer nötige Qualifikation soll nun auch für Fahrer von Mietwagen und Pooling-Fahrzeugen gelten. Auf eine harte Ortskundeprüfung werden sie sich aber nicht vorbereiten müssen – anders als diese Taxifahrer hier in Düsseldorf. (Foto: Dietmar Fund)
Die bisher nur für noch für Taxifahrer nötige Qualifikation soll nun auch für Fahrer von Mietwagen und Pooling-Fahrzeugen gelten. Auf eine harte Ortskundeprüfung werden sie sich aber nicht vorbereiten müssen – anders als diese Taxifahrer hier in Düsseldorf. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags eine geänderte Version der PBefG-Novelle beschlossen, die am Freitag „erwartbar“ auch vom Plenum angenommen werden wird. Das hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) am 3. März 2021 erklärt.

Nach seinen Aussagen soll es nun doch eine einheitliche Fahrer-Qualifikation für Taxifahrer, die Fahrer von Mietwagen sowie die Fahrer des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ geben, der üblicherweise als Pooling bezeichnet wird. Neu kämen auch zusätzliche Möglichkeiten für Kommunen, den Mietwagen analog zum Pooling stärker zu regulieren, sofern es sich um Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern handelt, in denen der Mietwagenanteil mindestens 25 Prozent ausmacht.

Demgegenüber sei keine Vorbestellfrist für Mietwagen im Entwurf verankert worden. Auch eine klare Plattformregulierung fehle. Diese Punkte sieht der BVTM als Schwächen an, während er die Einführung einer einheitlichen Fahrerqualifikation als einen eindeutigen Erfolg gemeinsamer Anstrengungen verbucht.

Bis der Bundesrat am 26. März endgültig über den Gesetzentwurf befinde, wolle der BVTM weiter auf Verbesserungen für das Gewerbe drängen, schreibt Geschäftsführer Michael Oppermann abschließend.

Der Plattformanbieter Free Now spricht in einer ersten Reaktion von „vielen kleinteiligen Regelungen auf Kommunalebene“. Es hänge jetzt im Wesentlichen von der Gestaltungsfreude der Kommunen ab, wie „modern und flexibel“ die neuen Regelungen umgesetzt würden. Die Mobilitätstochter von BMW und Daimler fürchtet, dass die vielen Restriktionen neue Mobilitätsangebote eher ausbremsen als fördern. „Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Taxigewerbe nun ein Exklusivrecht auf begehrte Innenstadtlagen eingeräumt werden, während der Mietwagen mit Fahrer außen vor bleibt“, erklärte Alexander Mönch, General Manager für Deutschland und Österreich.

Logobanner Liste (Views)