PBefG-Novelle: Mietwagen-Verband fordert bundesweite Regelungen

Noch unter der alten Bezeichnung VLD hat der Mietwagen- und Chauffeursverband eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes abgegeben.

Tino Müller (links, mit Kassenwart Stefan Pabst) hat sich als Vorsitzender des VLD, der jetzt BCMD heißt, detailliert zum Referentenentwurf geäußert. (Foto: Dietmar Fund)
Tino Müller (links, mit Kassenwart Stefan Pabst) hat sich als Vorsitzender des VLD, der jetzt BCMD heißt, detailliert zum Referentenentwurf geäußert. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die neuerdings als Bundesverband der Chauffeur- und Mietwagenunternehmen in Deutschland e.V. (BCMD) auftretende Verband VLD hat noch unter seinem alten Namen eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgegeben. Der Vorsitzende Tino Müller begrüßt darin ausdrücklich die längst überfällige Modernisierung des Gesetzes und den zum Ausdruck kommenden „notwendigen Wunsch, Bewährtes zu bewahren und Modernes zuzulassen“.

Der Entwurf neige allerdings dazu, zu viele Einzelfallregelungen und Ausnahmen auf kommunaler Ebene zuzulassen und bundesweit einheitliche Regelungen zu versagen. Mietwagenunternehmern bringe dies erhebliche Rechtsunsicherheit, Wettbewerbsverzerrungen und von Mitgliedern erlebte Willkür, gegen die man rechtlich nur schwer vorgehen könne. „Wir wünschen uns eine Gesetzeslage, die uns nicht fortwährend stigmatisiert, sondern die zukunftsoffen den Mietwagen als Form der Personenbeförderung bejaht“, schreibt der VLD abschließend.

In der 19 DIN A4-Seiten umfassenden Stellungnahme, die taxi heute vorliegt, begrüßt der Verband der Mietwagenunternehmer und der Chauffeursdienste die vorgesehene Einführung eines Fachkundenachweises. Dessen Beschränkung auf das Taxigewerbe sei jedoch der falsche Schritt. Alle Anbieter qualifizierter gewerblicher Personenbeförderung sollten für ihre Mitarbeiter verpflichtend Qualifikations-Module vorweisen müssen.

Bei der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist der Mietwagen-Bundesverband anderer Meinung als der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. Der BCMD alias VLD argumentiert hier mit der gewünschten stärkeren Elektrifizierung der Verkehre, der unnötige Rückfahrten entgegenstehen würden. Die aktuell vorgesehene Regelung benachteilige kleine und mittlere Unternehmen „in unverhältnismäßiger Weise“.

Im Interesse von Mitgliedern, die häufig bei Events eingesetzt werden, fordert der Verband eine bundesweit einheitliche Regelung für die Erteilung so genannter Kurzzeitkonzessionen. Mit der Kennzeichnung von Mietwagen erklärt er sich einverstanden, aber die vorgesehene Ordnungsnummer solle nicht an der Heckscheibe angebracht werden, sondern für den Fahrgast gut sichtbar an der rechten unteren Ecke der Frontscheibe.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf erst am 4. Dezember bekanntgegeben. Für die Dezember-Ausgabe von taxi heute wollte er wenige Tage zuvor bei Redaktionsschluss noch keine Einschätzung abgeben.

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