Kurzer Galopp durch die neue Taxi- und Mietwagen-Novelle

Bei den Conference Days schilderte Rechtsanwalt Herwig Kollar die Schwerpunkte der PBefG-Novelle, die sich am stärksten auf die tägliche Arbeit von Taxi- und Mietwagenbetrieben auswirken.

Von den fünf Schwerpunkten des Webinars wurden insbesondere die Mobilitätsdaten und die Neuregelungen für den Mietwagen-Verkehr stark beachtet. (Screenshot: Dietmar Fund)
Von den fünf Schwerpunkten des Webinars wurden insbesondere die Mobilitätsdaten und die Neuregelungen für den Mietwagen-Verkehr stark beachtet. (Screenshot: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das am 27. April 2021 veröffentlichte „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ bringt dem Gelegenheitsverkehr neben neuen Verkehrsformen vor allem Änderungen im Mietwagen-Bereich, von denen man zwei fast als „Revolution“ werten könnte: Das waren Kernaussagen des Webinars, das der Frankfurter Rechtsanwalt Herwig Kollar am 29. April 2021 im Rahmen der Conference Days des HUSS-VERLAGES und von taxi heute gehalten hat.

Mit seinem „kurzen Galopp durch eine umfassende Novelle“ traf der Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) auf rund 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich rege am Chat beteiligten. Das begann bereits bei der Bereitstellung statischer Mobilitätsdaten, zum Beispiel zum Bediengebiet, den Bedienzeiten, zur Barrierefreiheit und zu den Umweltstandards der Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2022 gefordert werden. Erst recht galt das bei den dynamischen Mobilitätsdaten zum Beispiel zur Verfügbarkeit von Fahrzeugen und deren Auslastung, die ab dem 1.7.2022 geliefert werden sollen. Nur Einzelunternehmer sollten von dieser Pflicht ausgenommen werden, aber noch liege erst ein erster Entwurf für diese Mobilitätsdaten-Verordnung vor, stellte der Referent klar.

Von den beiden neuen Pooling-Formen Linienbedarfsverkehr und Gebündelter Bedarfsverkehr misst Kollar Letzterem ein „Potential zum Wettbewerb mit Taxis und Mietwagen“ bei. Der eigenwirtschaftlich mit Pkw auf vorherige Bestellung zu erbringende Verkehr sei aber seiner Einschätzung nach vor allem für Ballungsgebiete und deren Speckgürtel interessant.

Eine „gewisse Brisanz“ bescheinigte der Jurist dem nun möglichen Tarifkorridor für vorbestellte Fahrten. Hier sei noch nicht ganz klar, ob mit festen Mindest- und Höchstpreisen oder einem prozentualen Korridor von beispielsweise plusminus 20 Prozent gearbeitet werde. Dazu herrschten auch innerhalb des Gewerbes noch unterschiedliche Auffassungen. „Eine Genehmigungsbehörde ist nicht dazu verpflichtet, einen solchen Korridor einzurichten, sie hat nur die Möglichkeit, dies zu tun“, stellte Kollar klar.

Spielräume bei den Behörden machte der Referent auch bei der Barrierefreiheit aus, zu der ebenfalls mehrere Fragen aus dem Chat kamen. Hier wird künftig ab 20 Fahrzeugen ein Anteil von 5 Prozent barrierefreier Fahrzeuge gefordert, was auch für die Verlängerung und die Wiederteilung von Konzessionen gelten werde. „Das ist aber erst einmal nur ein Richtwert“, sagte Kollar dazu. „Bei einer Verlängerung kann die Behörde das fordern, aber zunächst muss das Thema überhaupt in den Behörden ankommen.“ Mittelfristig sollten sich die Taxibetriebe aber damit auseinandersetzen, riet er.

Als „richtiggehendes Novum“ bezeichnete der Referent die tarifbezogenen Regelungen für den Mietwagenverkehr, wo die Branche erreicht habe, dass eine Preisuntergrenze gegen das Preisdumping von Uber & Konsorten eingerichtet werden kann. Eine „Revolution im Mietwagenrecht“ sei die den Kommunen neu eingeräumte Möglichkeit, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Mietwagen-Genehmigungen zu kontingentieren und sogar zeitlich oder räumlich zu beschränken. Eventuell müssten hier aber die Verbände die Behörden „zum Jagen tragen“.

Als weitaus weniger spektakulär empfand der Referent die neu eingeführte Kennzeichnung von Mietwagen über eine Ordnungsnummer an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe, die sich von der in Taxis nur durch die Grundfarbe blau mit weißer Schrift unterscheide. Hier hätten sich die Verbände eine klarere Abgrenzung gewünscht.

Mehrere Nachfragen galten auch der Fachkunde für alle Formen des Gelegenheitsverkehrs, die ab August die nur noch für Taxis erforderliche Ortskundeprüfung ablöst. Ihre Inhalte seien bislang nur grob der Begründung im Gesetz zu entnehmen und es sei noch unklar, ob es eine Prüfung geben und wer die Bescheinigungen ausstellen werde, sagte Kollar. „Ein Dr. Mot“ solle es aber nicht werden. Der Fachkunde-Nachweis als Bestandteil der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müsse aber nur einmal erbracht werden und gelte bundesweit. „Ab dem 2. August 2021 darf keine Ortskundeprüfung mehr verlangt werden, weil die Fahrerlaubnis-Verordnung dann eine andere Rechtsgrundlage hat“, erklärte Kollar.

Abschließend wies er darauf hin, dass der Klimaschutz in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen werde. Auch bei der Verlängerung von Konzessionen werde die Möglichkeit der Kommunen, Emissionsstandards vorzugeben, künftig an Bedeutung gewinnen.

Mehr zur umfangreichen PBefG-Novelle lesen Sie in den Ausgaben 5/2021 und 6-7/2021 von taxi heute. In der Mai-Ausgabe erscheint auch ein Interview mit Herwig Kollar, das sich um die Schwerpunkte seiner künftigen Arbeit als Präsident des BVTM dreht.

Alle Einzelveranstaltungen der Conference Days sind bis auf Weiteres nach einer kostenlosen Registrierung über Conference-Days.de abrufbar. Den Vortrag von Herwig Kollar kann man sogar direkt auf der Startseite von taxi-heute.de abrufen.

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