Fachkunde: Weitere Mahnung ans Ministerium

Der nordrhein-westfälische Verband VSPV e.V. bahnt bei seinem Ministerium eine ähnliche Übergangsregelung wie in Bayern an, weil die Fachkunde für die Fahrer von Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs noch immer nicht definiert ist.

Der VSPV vertritt in Nordrhein-Westfalen das mobile Gewerbe und zusätzlich bundesweit Betriebe aus dem Krankentransport. (Foto: Dietmar Fund)
Der VSPV vertritt in Nordrhein-Westfalen das mobile Gewerbe und zusätzlich bundesweit Betriebe aus dem Krankentransport. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Eine ab dem 2. August 2021 greifende Übergangsregelung zur Ausstellung von Führerscheinen zur Fahrgastbeförderung zunächst ohne Fachkunde-Nachweis hat der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. von seinem Landesverkehrsminister Hendrik Wüst gefordert. Er habe am 8. Juli 2021 mit einem „entschlossenen Schreiben“ eine entsprechende Regelung „mit Nachdruck angemahnt“, schreibt Geschäftsführer Sascha Waltemate.

Die Landesregierung könne durch eine klare, landesweite Regelung ein klares Zeichen setzen, dass sie Hindernisse, die die Unternehmen nicht zu verantworten hätten, im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Landes aus der Welt schaffe. Der Verband schreibt auch, dass man in Berlin seine Hausaufgaben nicht gemacht habe.

Der VSPV vertritt außer Taxi- und Mietwagenunternehmen auch Busunternehmen sowie Unternehmen aus dem Krankentransport und dem Notfallrettungsdienst. Um die letzten beiden Zielgruppen kümmert er sich auch bundesweit.

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