On-Demand-Verkehre: Taxi-Experte machte Mut

Bei den Conference Days riet Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz insbesondere Taxibetrieben in ländlichen Regionen, sich mit Sammelverkehren zu beschäftigen und deshalb Kontakt zu ihren Aufgabenträgern aufzunehmen.

Thomas Grätz arbeitete detailliert die Chancen aus, der er schon auf der Europäischen Taximesse in Essen skizziert hatte, und machte Unternehmerinnen und Unternehmern damit Mut. (Foto: Dietmar Fund)
Thomas Grätz arbeitete detailliert die Chancen aus, der er schon auf der Europäischen Taximesse in Essen skizziert hatte, und machte Unternehmerinnen und Unternehmern damit Mut. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Taxi- und Mietwagenbetriebe sollten sich insbesondere im ländlichen Raum Gedanken über einen Einstieg in die neuen Verkehrsformen Linienbedarfsverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr machen, weil dort das Bedürfnis danach am größten ist und dort nicht so viele Fahrzeuge benötigt werden wie im Umfeld der Städte. Mit diesem Rat startete Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz am 8. März 2023 seinen Vortrag im Rahmen der Conference Days des HUSS-VERLAGES und von taxi heute. Er wollte damit einen Impuls geben und Mut machen und schilderte zunächst die Eigenheiten der beiden neuen Verkehrsformen.

Der weniger regulierte Linienbedarfsverkehr sehe bezüglich der Fahrzeuge keine Begrenzung nach unten vor und sei auf Verkehrsbetriebe zugeschnitten, erklärte Grätz. Davon sollten sich Taxi- und Mietwagenbetriebe aber nicht abschrecken lassen. Für sie sei es zwar schwierig, in die Strukturen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hineinzukommen, aber sie könnten zumindest vorübergehend versuchen, als Subunternehmer Verbindungen zum regionalen Auftraggeber zu knüpfen, der Institution, die „auf dem Geld sitze“, wie er später anmerkte. In manchen Bundesländern seien das Verkehrsverbünde, in Bayern und Baden-Württemberg hingegen Landkreise und kreisfreie Städte.

Den gebündelten Bedarfsverkehr sah Grätz als schärfer regulierte Variante, die aber den Vorteil habe, dass man dort „sein eigener Herr“ sei. Diese auf Pkw beschränkte Version müsse aber eigenwirtschaftlich betrieben werden, das heißt also, ihre Erlöse selbst ohne Subventionen erwirtschaften. Das sei in Kommunen bis 50.000 Einwohnern am ehesten möglich, wenn man sein „Lieblingsmodell Triple-Konzession“ anwende, also die neue Möglichkeit nutze, ein und dasselbe Fahrzeug nicht nur als Taxi oder Mietwagen einzusetzen, sondern auch für den gebündelten Bedarfsverkehr. „Das ist wirtschaftlich sehr interessant, weil man damit Schwachlastzeiten füllen kann“, erklärte der Referent.

Zum Schluss gab er noch eine Einschätzung zu den großen Anstrengungen der beiden Taxi-Bundesverbände, das Taxi in die Überlegungen zum Deutschland-Ticket mit einzubeziehen. Er sagte, er glaube nicht, dass bei der zweiten und dritten Lesung des zugehörigen Gesetzes am 16. März 2023 dem Wunsch der Verbände noch entsprochen werde.

„Ihre Chancen liegen jetzt auf dem Papier vor“, sagte Grätz abschließend. „Sie sollten sie nutzen und auf Ihre Behörden vor Ort zugehen, denn viele von ihnen haben noch nicht auf dem Schirm, dass das Taxi- und Mietwagengewerbe hier ein neuer Partner sein könnte.“

Ein ausführlicher Bericht folgt in der Ausgabe 3-4/2023 von taxi heute.

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