Bundestag verabschiedet Taxi-Reform

Nur mit kleinen Änderungen hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Der kleine Fachkundenachweis soll nun auch für die Fahrer kommerzieller Pooling-Anbieter kommen. (Foto: door2door)
Der kleine Fachkundenachweis soll nun auch für die Fahrer kommerzieller Pooling-Anbieter kommen. (Foto: door2door)
Redaktion (allg.)

Die Hoffnung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (BVTM), in die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) noch über die abschließende Behandlung im Bundesrat Änderungen einzubringen (https://www.taxi-heute.de/de/news/personenbefoerderungsrecht-auch-pbefg_taxi-bundesverband-fahrer-qualifikation-fuer-alle-kommt-21532.html), dürfte sich zerschlagen haben: Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender des Bundestags-Verkehrsausschusses, wies in seiner Rede bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes am 5. März 2021 im Bundestag ausdrücklich darauf hin, dass die Länder bereits jetzt eng eingebunden gewesen seien. Der BVTM hatte anscheinend darauf gesetzt, dass der Bundesrat den jetzt vom Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebilligten Gesetzentwurf an den Vermittlungsausschuss überweisen würde.

Gegenüber dem Regierungsentwurf gibt es an vier Stellen für das Taxigewerbe unmittelbar relevante Änderungen:

  • Der Fachkundenachweis wird nicht nur von Taxifahrern verlangt, sondern auch von Fahrern von Mietwagen und dem gebündelten Bedarfsverkehr (kommerzielle Pooling-Anbieter). Damit sollen faire Wettbewerbsbedingungen in dieser Hinsicht geschaffen werden.
  • Für Fahrten auf Bestellung kann die für Tarife zuständige Behörde sowohl einen Tarifkorridor als auch Festpreise ermöglichen. Für bestimmte Strecken, zum Beispiel zwischen Flughafen und Hauptbahnhof, sind Festpreise auch im Wink- und Wartemarkt zulässig. Der Regierungsentwurf sah Festpreise ausschließlich für Fahrten auf Bestellung vor.
  • Es wird eine Notbremse für überhandnehmende Mietwagenverkehre in Großstädten eingeführt: Übersteigt in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern der Anteil des per App vermittelten Mietwagenverkehrs die Schwelle von 25 Prozent aller Fahrten von Taxis, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehren, kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden. „Hierbei kommen insbesondere zeitliche oder räumliche Beschränkungen in Betracht“, heißt es in der Erläuterung.
  • Klargestellt wurde, dass „barrierefreie Fahrzeuge“ nur solche sind, die Rollstuhlplätze gemäß § 35a Absatz 4a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufweisen.

Abgelehnt wurde der Wunsch des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen nach einer Vorbuchungsfrist für Mietwagen. „Dies wäre eine zusätzliche Belastung für den Mietwagenverkehr“, sagte Alois Rainer, verkehrspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Ebenfalls entgegen den Wünschen der Branche wurde nun ausdrücklich in das Gesetz hineingeschrieben, dass Vermittlungsplattformen keine eigene Genehmigung benötigen.

Bei seiner nächsten Plenarsitzung am 26. März 2021 muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Matthias Roeser

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