Bundesrat verabschiedet PBefG-Novelle

Wie in der Taxi-Branche erwartet, hat die Länderkammer dem Bundestagsbeschluss zugestimmt. Sie bemängelt nur die noch fehlenden Bestimmungen für die Einführung der Kleinen Fachkunde für alle Fahrerinnen und Fahrer in der Personenbeförderung.

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, aber einige Klarstellungen bei der Kleinen Fachkunde gefordert. (Foto: Sascha Radke/Bundesrat)
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, aber einige Klarstellungen bei der Kleinen Fachkunde gefordert. (Foto: Sascha Radke/Bundesrat)
Dietmar Fund

In seiner 1002. Sitzung am 26. März 2021 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugestimmt. Das Gesetz geht nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und einige Monate später in Kraft treten. Am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Monats werden die ersten Teile wirksam, weitere einen Monat später und die letzten am 1. Januar beziehungsweise am 1. Juli 2022.

Wie taxi heute mehrfach berichtete, führt das neue Gesetz als neue Genehmigungsform den gebündelten Bedarfsverkehr für das Ride Pooling und für Sammeltaxis ein. Für sie können die Kommunen Standards festlegen, während die spontane Kundenaufnahmen den Taxis vorbehalten bleibt. Im Kern bleibt die Rückkehrpflicht für Mietwagen erhalten, aber die Kommunen können statt nur eines Betriebssitzes auch mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen Tarifkorridor mit Höchst- und Mindestpreisen für den Bestellmarkt zuzulassen.

Abgeschafft wird die Ortskundeprüfung, die zuletzt nur noch für Taxifahrer gegolten hat. Sie müssen jetzt nur noch ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät mitführen. An Stelle dieser Prüfung tritt die für alle Fahrerinnen und Fahrer in der Personenbeförderung vorgeschriebene Kleine Fachkunde.

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss eine Entschließung getroffen, in der er kritisiert, dass der Bundestag keine Festlegungen für die praktische Umsetzung des Fachkundenachweises getroffen habe. Insbesondere kritisieren die Ländervertreter, dass genaue Vorgaben für die Ausbildungsinhalte und die Art des Nachweises fehlten. Ob zum Beispiel eine Kursbestätigung statt einer Prüfung genüge, solle noch einheitlich geregelt werden.

Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) haben der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann und sein hessischer Ministerkollege Tarek Al-Wazir in der Sitzung betont, dass jetzt den Kommunen eine hohe Bedeutung zukomme. Wie der BVTM sieht auch Hermann offenbar Nachbesserungsbedarf bei der fehlenden Verantwortung der Plattformen im PBefG. Die Äußerungen des hessischen Ministers wiederum zeigten offenbar, dass ihm sehr bewusst ist, wie schlecht es dem Taxigewerbe geht, weil nahezu alle Kundenzweige weggebrochen sind und die Corona-Hilfsmaßnahmen bei ihm nicht greifen. Ein knapp halbstündiges Video zum Tagesordnungspunkt 6 mit diesen Äußerungen kann man auf der Homepage des Bundesrates anschauen.

Welche Auswirkungen das neue PBefG auf die Arbeit der Taxi- und Mietwagenbranche hat, erläutert der Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz in der Mai-Ausgabe von taxi heute.

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