BMVI reißt Termin für Start des Fachkunde-Nachweises

Ab August könnten Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erst einmal ohne Fachkunde-Nachweis ausgestellt werden. Sicher ist aber noch nichts.

Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium wird mit der Fachkunde nicht rechtzeitig fertig und bekommt deshalb Druck auch von der CSU. (Foto: BMVI)
Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium wird mit der Fachkunde nicht rechtzeitig fertig und bekommt deshalb Druck auch von der CSU. (Foto: BMVI)
Redaktion (allg.)

Die Ortskundeprüfung wird voraussichtlich vorerst ersatzlos auslaufen. Nach übereinstimmenden Aussagen von Branchenexperten wird es das Bundesverkehrsministerium (BMVI) wohl nicht mehr schaffen, die Rahmenverordnung für den als Ersatz vorgesehenen Fachkundenachweis bis zum gesetzlichen Starttermin 2. August zu erlassen. Der Fachkundenachweis muss laut Fahrerlaubnisverordnung von allen Fahrern beigebracht werden, die einen Personenbeförderungsschein für Taxi, Mietwagen oder Gebündelten Bedarfsverkehr erhalten wollen.

Unklar ist, was mit Fahrern geschieht, die ab dem 2. August neu ins Gewerbe einsteigen wollen. Diskutiert wird, ihnen zwar vorläufig einen Führerschein für die Personenbeförderung auszustellen, darin aber die Auflage zu vermerken, dass sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten der Vorschriften den Fachkundenachweis nachzuliefern haben, weil ansonsten der Führerschein verfällt.

Der junge Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) mahnte am Freitag das BMVI, endlich die Branche in den Prozess einzubinden. Bei dieser Forderung kann er auf Unterstützung aus der Koalition setzen: Die Verkehrsexperten Michael Donth (CDU) und Detlef Müller (SPD) sagten gegenüber dem TMV zu, vom Ministerium „eine klare und frühzeitige Einbeziehung der Branche und der Verbändelandschaft bei der Ausarbeitung der Kleinen Fachkunde zu fordern“. Weiter heißt es: „Eine praktikable Lösung … für sich im Laufe der Einführung der kleinen Fachkundeprüfung ergebende Probleme kann sinnvoll nur mit denjenigen erarbeitet werden, die die notwendige Erfahrung aus der Praxis mitbringen.“ Die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) mahnte das CSU-geführte BMVI, „zeitnah den Inhalt und das Verfahren für den kleinen Fachkundenachweis bundesweit einheitlich festzulegen“. Die FDP-Verkehrsexpertin Daniela Kluckert will das Ministerium über das parlamentarische Fragerecht unter Druck setzen.

Gleichzeitig wird immer deutlich, dass sich die Vorstellungen von der Gestalt des künftigen Fachkundenachweises stark unterscheiden. Sowohl der Taxi- und Mietwagenverband BVTM als auch der TMV sprechen sich dafür aus, die Fachkunde in einer Prüfung nachweisen zu lassen. Hingegen plädiert die Mietwagen-Initiative „Wirfahren“ für eine niedrige Zugangsschwelle. „Um den Eintritt in den Beruf des Fahrers nicht weiter zu erschweren, sollte die Fachkunde durch eine Schulung ohne Prüfung erlangt werden“, teilte der Verband auf Anfrage von taxi heute mit. „Der Personenbeförderungsschein ist bereits eine gute Voraussetzung für die MietwagenfahrerInnen und schafft wichtige Voraussetzungen für eine sichere Dienstleistung (z.B. Gesundheits-Check und polizeiliches Führungszeugnis).“ Kenntnisse des Straßenverkehrsrechts und zur Ersten Hilfe würden bereits durch den Erwerb des Führerscheins sichergestellt.

Die Initiative, deren Website gestalterisch an den Uber-Auftritt erinnert, verweist auf ähnlich gelagerte Tätigkeiten – zum Beispiel werde für das Führen von Geh- und Mitgängerfahrzeugen („Ameisen“) nur eine Schulung verlangt, aber keine Prüfung. Gleiches gelte für Schulungen zur Lebensmittelhygiene für Küchen- und Servicekräfte. Die Dauer der Schulung sei daher auf zwei Stunden zu begrenzen.

Die Positionen von BVTM und TMV unterscheiden sich nur in Nuancen. Im Unterschied zum TMV will der BVTM es den Fahrern zum Beispiel selbst überlassen, ob sie sich mit einer Schulung auf die Prüfung vorbereiten.

Bei den Inhalten der Prüfung liegen die beiden Verbände weitgehend auf einer Linie (zu den Vorstellungen des TMV siehe hier https://www.taxi-heute.de/de/fachmagazin/fachartikel/taxi-news-ausbildung-personenbefoerderungsrecht-auch-pbefg_brandbrief-zum-fachkundenachweis-21883.html ). Der BVTM schlägt die fünf Module Verkehrsverhalten, besondere Anforderungen für den Gelegenheitsverkehr, relevante Aspekt des Steuerrechts und Zivilrecht, Überfallsicherheit sowie Dienstleistung und Service vor. Je Modul sollten in der Prüfung zehn Fragen aus einem bundeseinheitlichen Fragenkatalog abgefragt werden – so, wie es jetzt schon bei der theoretischen Führerscheinprüfung praktiziert wird. (roe)

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