Liberalisierung ohne Deregulierung?

Der „Deutsche Taxitag 2006“ in Stuttgart brachte am vergangenen Wochenende Vertreter aus Politik, Behörden, IHK und Wirtschaft an einen Tisch. Etwa hundert Taxiunternehmer waren gekommen.
Redaktion (allg.)

Die vom Bundesverband TVD veranstaltete Veranstaltung stand unter dem Motto „Deutsches Taxigewerbe in der Krise! Ein Opfer der Bürokratie?“ Dementsprechend wurde der Schwerpunkt der ersten Redebeiträge auf Sinn und Unsinn des Ordnungsrahmens gelegt. Im anschließenden Dialog mit den anwesenden Taxiunternehmern kam dann deutlich raus, bei welchem Paragraphen am meisten der Schuh drückt: Beispielsweise die innerhalb der Behörden unterschiedlichen Auslegungen des § 13,4 PBefG zur Zulassungspraxis von Taxikonzessionen. Oder die Regelung, wonach Taxibetriebe nur im Ganzen veräußert werden dürfen. Dies beschleunige laut Aussage einiger Taxiunternehmer massive Betriebskonzentrationen, vor allem in den Städten. In der Kritik stand auch die Freistellungsverordnung, deren heutige Auslegung zu ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen innerhalb der Personenbeförderung führe. Insgesamt waren sich Redner und Publikum einig, dass viele Paragraphen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und Verordnungen der BOKraft novellierungsbedürftig seien. Doch während der TVD Vorsitzende Peter Kristan die Tarif- und Beförderungspflicht als unantastbar titulierte, konnte man zwischen den Zeilen mancher Referenten raushören, dass zu einer gewünschten Liberalisierung des Gewerbes auch deregulierende Maßnahmen gehören. In der Summe muss die Taxibranche weiterhin die Mobilität der Menschen sichern. Das müsse allerdings nicht nur kostendeckend, sondern auch gewinnbringend für das Taxigewerbe geschehen, forderte der Landtagsabgeordnete und Schirmherr der Veranstaltung Rudolf Köberle in seinem Grußwort. Ob der Stuttgarter Taxitag dafür den Anstoß gegeben hat, wird sich in den nächsten Wochen weisen.

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