Schwere Straftaten kosten die Taxi-Genehmigung

Wenn ein Taxiunternehmer wegen einer schweren Straftat verurteilt wird, kann ihm auch noch Jahre später die Verlängerung seiner Taxi-Genehmigung versagt werden.

Wer Diebe zum Diebstahl fährt, verwirkt seine Taxi-Genehmigung. (Foto: Dietmar Fund)
Wer Diebe zum Diebstahl fährt, verwirkt seine Taxi-Genehmigung. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ein Taxiunternehmer, der rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung und Wohnungseinbrüchen verurteilt worden ist, muss auch noch Jahre später damit rechnen, dass ihm wegen Unzuverlässigkeit die Verlängerung seiner Taxi-Genehmigung versagt wird. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Fall, der das Aktenzeichen 7 A 10357/18.OVG trägt.

Das Gewicht des strafrechtlichen Verstoßes beurteile sich nicht allein nach dem verhängten Strafmaß, sondern auch nach den Tatumständen, schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung von 21. Januar 2019. Bei der Prognose, ob von dem Betroffenen zukünftig gesetzmäßiges Verhalten als Inhaber eines Taxibetriebs zu erwarten sei, spiele auch „die Nähe der Straftat zu der Funktion als Inhaber eines Gewerbebetriebs“ eine Rolle.

Wenn jemand sich einer vorsätzlichen Körperverletzung gegenüber einem Fahrgast schuldig gemacht habe sei das ein schwerer Verstoß. Ebenso sei die Beteiligung als Fahrer bei Wohnungseinbrüchen zu bewerten. Hierbei habe es sich „im Ergebnis als entgeltliche Beförderung von Personen – hier jedoch im kriminellen Bereich“ gehandelt.

Das Gericht sah übrigens die Aussetzung der Strafe zur Bewährung und die sieben Jahre zwischen den Taten und dem Behörden-Akt als nicht dazu geeignet an, die fortbestehende Vermutung der Unzuverlässigkeit des Taxiunternehmers zu widerlegen.

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