Taxi-Bundesverband und VLD positionieren sich

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat sich mit Ridepooling-Anbietern zusammengetan, um eine PBefG-Änderung zu forcieren. Der Chauffeursverband hält dagegen.

Bisher hat der Taxi-Bundesverband immer stark gegen die Volkswagen-Tochter MOIA gewettert, ob in Hannover oder wie hier in Hamburg. (Foto: MOIA)
Bisher hat der Taxi-Bundesverband immer stark gegen die Volkswagen-Tochter MOIA gewettert, ob in Hannover oder wie hier in Hamburg. (Foto: MOIA)
Dietmar Fund

Mit einem „vereinten Appell der Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen und Pooling-Anbieter“ möchten der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. und drei seiner Wettbewerber im Ridepooling zusammen eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) noch in dieser Legislaturperiode anstoßen. Sie treten damit gemeinsam für ein „kooperatives Miteinander“ und „eine bessere Mobilität für die Menschen“ ein. Moderne Mobilität brauche nachhaltige Innovation und ein geordnetes Miteinander, schreiben der Taxi-Bundesverband, die Bahn-Tochter, Clever Shuttle, die Volkswagen-Tochter MOIA und der mit Daimler eng verbundene kanadische Mobilitätsanbieter ViaVan. Ihre Erklärung wurde zunächst über eine Nachrichtenagentur bei Tageszeitungen und Magazinen gestreut.

Konkret fordern die vier neuen Partner eine klare Abgrenzung zwischen Taxis, Mietwagen und dem Pooling. Das Pooling solle im PBefG rechtssicher anerkannt werden. Insbesondere sollten solche Pooling-Verkehre zugelassen werden, die eine verkehrsentlastende Wirkung haben oder die Anbindung unterversorgter Gebiete verbessern. Zur wirksamen Durchsetzung der Rückkehrpflicht für Mietwagen solle eine Vorbestellfrist für Mietwagen in der Großstadt eingeführt werden. Wie lange sie sein soll und ab welcher Bevölkerungsgröße eine Stadt in diesem Sinne als Großstadt gelten soll, ist im Papier nicht angegeben.

Den Kommunen möchten die vier Meinungspartner mehr Spielraum geben. Sie sollen beispielsweise Tarif-Korridore festlegen oder Vorgaben hinsichtlich der Fahrzeugemissionen machen können. Zu guter Letzt tritt das Dokument dafür ein, eine faire Entlohnung und die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer als legitime Ziele des PBefG ebenso anzuerkennen wie die Umwelt- und Verkehrswirkung.

Der Bundesverband der Chauffeurwagen Unternehmen e.V. (VLD) nimmt mit einem „Offenen Brief an die Verkehrsminister des Bundes und der Länder“ Stellung zu dem Papier. Er sieht die Mietwagenbranche nicht durch den Bundesverband vertreten, der auch Mietwagen im Namen führt. Auch der VLD kämpfe gegen „unregulierte Verkehre mit plattformökonomischen Hintergründen“. Die bei ihm organisierten Mietwagenunternehmer würden kein Taxi-Geschäft annehmen, dürften es nicht und wollten es auch nicht.

Der VLD hält die Vorbestellfrist für Mietwagen (er spricht von 30 Minuten) wenig praxistauglich. Er stelle eine Benachteiligung einer Branche mit 10.000 verantwortungsvollen Unternehmern dar, die der VLD ablehne. Stattdessen fordert der Verband eine „dezente, aber wirksame“ Kennzeichnungspflicht für Mietwagen. Sie würde den illegalen Personentransport weitreichender unterbinden als alle Forderungen des Taxi-Gewerbes gegen die Mietwagen-Branche.

Neben einer Abschaffung der Rückkehrpflicht fordert der VLD ferner unter anderem die Gestattung mobiler Auftragsannahme, die Schaffung bundeseinheitlicher Gesetzesnormen für Kurzzeitkonzessionen im Hinblick auf Event-Shuttles sowie die Modernisierung der Dokumentationspflicht.

„Bedarfsgerechte Mobilität der Zukunft entsteht durch ein Miteinander aller Verkehrsformen auf Basis eindeutiger Regelungen. Diese müssen dem dynamischen, breiten Bedarfsspektrum der Menschen entsprechen, nicht der engen Vorstellungswelt längst vergangener Tage“, schreiben der VLD-Vorsitzende Tino Müller und der für Pressekontakte zuständige Unternehmer Richard Loch abschließend.

Das Kürzel VLD steht übrigens laut dem Impressum seiner Homepage nach wie vor für „Vereinigung der Chauffeur & Limousine Service Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VLD e.V.)“.

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