Taxifahren ohne Fahrerlaubnis kostet den P-Schein

Einem Göttinger Taxifahrer wurde zu Recht der P-Schein eingezogen, nachdem er 42 Punkte auf dem Flensburger Verkehrssünder-Konto angesammelt hatte, urteilte das Verwaltungsgericht Göttingen.
Zu viele „Punkte in Flensburg“ gefährden den P-Schein. (Foto: Kraftfahrt-Bundesamt)
Zu viele „Punkte in Flensburg“ gefährden den P-Schein. (Foto: Kraftfahrt-Bundesamt)
Dietmar Fund

Wenn ein Taxifahrer 42 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg angesammelt hat, darf ihm die Genehmigungsbehörde die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entziehen, weil es ihm an der nötigen persönlichen Zuverlässigkeit für die gewerbliche Beförderung von Personen im Straßenverkehr fehlt. So urteilte das Verwaltungsgericht Göttingen am 10. Januar 2017 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 1 A 223/16.

Demnach hatte der seit 19 Jahren als Taxifahrer arbeitende Kläger zwei Einträge wegen zu schnellen Fahrens und einen wegen eines Vorfahrtsverstoßes mit nachfolgendem Unfall. Den größten Anteil an seinen „Punkten“ machten aber 36 Stück aus, die er kassiert hatte, weil er wegen eines einmonatigen Fahrverbots 18mal Fahrgäste befördert hatte. Dafür hatte er auch eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen erhalten. Die Genehmigungsbehörde hatte ihm daraufhin im August 2016 die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen.

Der Taxifahrer hielt den Entzug seines P-Scheins vier Jahre vor Fristablauf für unverhältnismäßig. Er machte geltend, er gelte als äußerst zuverlässiger und besonnener Taxifahrer. Er habe sonst keine Ausbildung und könne seinen Lebensunterhalt nicht anderweitig bestreiten.

Außerdem wollte er dem Gericht weismachen, dass er das erste Schreiben der Behörde nicht lesen konnte, weil seine Lebensgefährtin es auf einen Stapel mit Zeitschriften gelegt habe und es dadurch abhandengekommen sei. Deshalb sei er gar nicht in dem Bewusstsein einer Führerscheinsperre Taxi gefahren, sondern unwissentlich.

Was bei dem Verfahren nicht zur Sprache kam, ist das Verhalten des Taxiunternehmers. Er hätte ja schließlich bemerken müssen, dass sein Taxifahrer einen Monat lang auf seine Fahrerlaubnis verzichten musste. Offenbar ist er seiner Pflicht, den Führerschein regelmäßig zu kontrollieren, zu selten nachgekommen.

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