Vorsätzliche Körperverletzung gefährdet Taxikonzession

Erhebliche strafrechtliche Verurteilungen gefährden die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Taxikonzession, entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Wer andere Menschen schwer verletzt, gefährdet seine Taxikonzession. (Foto: Siegfried Fries / pixelio.de)
Wer andere Menschen schwer verletzt, gefährdet seine Taxikonzession. (Foto: Siegfried Fries / pixelio.de)
Dietmar Fund

Wer erheblich strafrechtlich verurteilt worden ist, dem dürfen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Taxikonzession entzogen werden, weil er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nicht mehr gerecht wird. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 5. Januar 2016 in einem Fall mit den Aktenzeichen 3 L 1527/15 MZ und 3 L 1528/MZ.

In dem verhandelten Fall ging es um einen selbstfahrenden Taxiunternehmer, der bereits wegen Beleidigung und des unerlaubten Besitzes eines nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstands verurteilt worden war. Zuletzt war gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt zu einer dreijährigen Bewährung verhängt worden, weil er in mehrere Wohnungen eingebrochen war und einen Fahrgast während einer Taxifahrt vorsätzlich so schwer körperlich verletzt hatte, dass er Kopfverletzungen mit andauernden Beeinträchtigungen erlitt. Daraufhin hatte ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung entzogen und seine Taxikonzession widerrufen. Dagegen suchte der Unternehmer um vorläufigen Rechtsschutz nach.

Diesen Antrag lehnte das Gericht hinsichtlich beider Genehmigungen ab, weil der Antragsteller nicht mehr die nötige persönliche Zuverlässigkeit biete. Die Entscheidung stützte sich besonders auf die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Zwischen einem Taxifahrer und seinen Fahrgästen bestehe ein besonderes Vertrauensverhältnis, das nicht nur ein sicheres Führen des Fahrzeugs, sondern auch die Sicherheit des Fahrgastes vor Straftaten und Belästigungen durch den Taxifahrer umfasse, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz. Die bestrafte Körperverletzung gebe Grund zur Sorge, dass der Verurteilte in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten, „nicht situationsangemessen zu reagieren vermöge“.

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