Nachtdienst-Regelung befreit einige Taxler

Im Landkreis Northeim erprobt die Zulassungsbehörde einen Nachtdienst, der manche Taxibetriebe unter der Woche von ihrer nächtlichen Beförderungspflicht befreit.

Im Landkreis Northeim erprobt die Genehmigungsbehörde eine ungewöhnliche Regelung für die Nachtdienste unter der Woche. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Im Landkreis Northeim erprobt die Genehmigungsbehörde eine ungewöhnliche Regelung für die Nachtdienste unter der Woche. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Weil es sich seit Einführung des Mindestlohns in ländlichen Regionen oft nicht lohnt, nachts ein Taxi bereitzuhalten, teilen sich vereinzelt schon Taxiunternehmer die Nachtdienste unter der Woche untereinander freiwillig auf. Manche werden dazu auch durch einen Dienstplan gezwungen, den die Genehmigungsbehörde in einem solchen Fall aufstellen kann. Einen dritten Weg ist jetzt das Landratsamt Northeim gegangen.

Die Behörde erprobt von März bis Ende Juli 2019 eine Lösung, die mit Taxiunternehmern an einem „Runden Tisch“ entwickelt worden ist. Während dieses Pilotprojekts werden alle drei Taxibetriebe in Einbeck und eines in Bad Gandersheim in den Nächten zwischen Sonntagabend und Freitagmorgen zwischen 1 und 6 Uhr von ihrer Dienstbereitschaft befreit. Sie übernehmen dann in diesem Zeitraum nur noch vorbestellte Fahrten. Das teilte der Landkreis Northeim Ende Februar 2019 mit.

Die neue Lösung verringert das Angebot und macht es den diensthabenden Unternehmen leichter, ihre Kosten für die Rufbereitschaft ihres Personals zu decken.

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