Mindesttarif für Mietwagen hat seine Tücken

Taxibetriebe können einen solchen Tarif höchstens anregen, aber nicht beantragen. Das berichtete Rechtsanwalt Thomas Grätz in einer Online-Runde für die neue Erfa-Gruppe „Taxi-Zentrale“.

Rechtsanwalt Thomas Grätz (2. Reihe von oben, 3. von links) hatte sich kurzfristig zu einem Kurzreferat bereit erklärt. (Screenshot: Dietmar Fund)
Rechtsanwalt Thomas Grätz (2. Reihe von oben, 3. von links) hatte sich kurzfristig zu einem Kurzreferat bereit erklärt. (Screenshot: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Gesetzgeber hat nicht gewollt, dass ein nach der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglicher Mindesttarif für Mietwagen wie im Taxi-Verkehr per Verordnung kommt. Man kann ihn weder in die Taxi-Tarif-Ordnung aufnehmen noch für ihn eine Mietwagen-Tarif-Ordnung erlassen. Verwaltungstechnisch am einfachsten umsetzbar sei eine Allgemeinverfügung der Genehmigungsbehörde für alle Mietwagenunternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die auch zunächst auf einige Monate befristet werden könne. Eine solche zu erlassen, könnten Taxiunternehmen aber nicht beantragen, sondern höchstens anregen. Die Behörde kann dann entscheiden, ob sie tätig wird. Wenn sie sich dafür entscheidet, ist auch das „Wie“ ihre Sache. Das berichtete Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz am 4. Mai 2022 in einer 45-minütigen Online-Veranstaltung für die Mitglieder der am 29. April 2022 gegründeten Erfa-Gruppe „Taxi-Zentrale“.

Grätz riet, das Taxi-Gewerbe sollte einen Mietwagen-Mindesttarif zur Abwehr von Dumpingpreise nicht alleine anregen, sondern im Schulterschluss mit den öffentlichen Verkehrsbetrieben und wenn möglich auch mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK). Das neue Instrument sei nämlich zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen geschaffen worden, also zum Beispiel für Fälle, in denen ein niedriger Mietwagen-Tarif Linienverkehre im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) gefährde. Das dürfe man anders als die Stadt Leipzig es mit ihrer lobenswerten Verwaltungsrichtlinie tue nicht einfach nur behaupten. Vielmehr müsse man wohl einen starken Rückgang der Benutzer auch belegen. Sonst würden seiner Einschätzung nach sehr schnell die Gerichte angerufen.

Grätz stellte auf Anfrage klar, dass von einem Mindesttarif für Mietwagen auch solche betroffen wären, deren Betriebe ihren Betriebssitz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der ihn erlassenden Genehmigungsbehörde hätten. So würde ein Mindesttarif auch seriös arbeitende Mietwagenunternehmen schützen. Das nahmen Teilnehmer aus dem Großraum Nürnberg und aus Stuttgart erleichtert zur Kenntnis. Sie haben ähnlich wie Berlin mit Mietwagen zu kämpfen, die morgens in die Städte einfahren und dort Kundschaft bedienen.

Einer anderen Hoffnung der Taxi-Branche, durch einen Mietwagen-Mindesttarif unauskömmliche Preise der Kassen für Krankenfahrten zu verhindern, erteilte der Jurist aber eine Absage. Bei ihnen gehe es nicht um öffentliche Verkehre, sondern „nur“ um das Tarifgefüge des Taxi-Gewerbes.

Bernward Finck, Vorstand der Taxi Erlangen eG, der die kurzfristig anberaumte Info-Runde angeregt hatte, hat sich nun vorgenommen, bei der Übergabe seiner „Anregung“ zu betonen, dass durch einen Mietwagen-Mindesttarif auch öffentliche Verkehrsbetriebe und seriös arbeitende Mietwagenunternehmen geschützt werden sollen. In der Mai-Ausgabe 2022 hatte taxi heute berichtet, dass Finck bei seiner Behörde einen Mindesttarif für Mietwagen beantragen wolle.

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