Taxi-Verband: Bundesrat gefährdet Taxi-Existenzen

Der nordrhein-westfälische Verband VSPV wendet sich gegen die Entschließung des Bundesrates, ehrenamtliche und soziale Fahrdienste von den Anforderungen des PBefG zu befreien.

Taxi- und Mietwagenunternehmer auf dem Land brauchen Krankenfahrten und sollten deshalb keine Konkurrenz von Ehrenamtlichen und sozialen Fahrdiensten bekommen, fordert der VSPV. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Taxi- und Mietwagenunternehmer auf dem Land brauchen Krankenfahrten und sollten deshalb keine Konkurrenz von Ehrenamtlichen und sozialen Fahrdiensten bekommen, fordert der VSPV. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Freistellungsverordnung so zu überarbeiten, dass sie wie vom Bundesrat gewünscht ehrenamtliche und so genannte soziale Fahrdienste von den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) befreit, hätte verheerende Folgen für die Fahrgäste und die Mobilität im ländlichen Raum. Es würde Sicherheits- und Sozialstandards aushöhlen. Außerdem sind Taxi- und Mietwagenunternehmen „als einziger nicht subventionierter Bestandteil des öffentlichen Personenverkehrs“ vor allem in ländlichen Raum wirtschaftlich von der Durchführung von Krankenfahrten unterschiedlicher Art abhängig. Das schreibt der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) e.V. in einer Pressemitteilung. Sie trägt den Titel: „Bundesrat bittet Bundesregierung, das Taxi- und Mietwagengewerbe im ländlichen Raum zu Grabe zu tragen“.

Laut dem VSPV würde eine entsprechende Änderung der Freistellungsverordnung dazu führen, dass man im ländlichen Raum kein Taxi mehr bestellen könnte. Taxi- und Mietwagenbetriebe nach einer etwaigen Korrektur später wiederaufzubauen, würde Jahre dauern.

Der Verband bezweifelt, dass ehrenamtliche Fahrdienste die Beförderung in der erforderlichen Qualität und mit der nötigen Termintreue gewährleisten könnten. Viele Nebentätigkeiten, die für Taxi- und Mietwagenbetriebe selbstverständlich seien, müssten dann wieder von Pflegepersonal erbracht werden, das man doch derzeit eigentlich entlasten wolle. Bei Ehrenämtlern gebe es keine Zugriffsmöglichkeiten, wenn etwas nicht klappe oder sich jemand einfach kurzfristig krank melde. Umgekehrt fehle den ehrenamtlichen Mitarbeitern der Schutz des Arbeitsrechts weitgehend.

Der VSPV hat seine Argumente am 5. Mai 2021 „den zuständigen Ministern in Bund und Land“ sowie den fachlich betroffenen Ausschüssen des nordrhein-westfälischen Landtags vorgetragen. Der VSPV bezeichnet sich als die Berufsvertretung aller im privaten Straßenpersonenverkehrsgewerbe tätigen Unternehmer – Taxi-, Mietwagen-, Omnibus- sowie Krankentransport- und Notfallrettungs-dienstunternehmer – in Nordrhein-Westfalen. Dort vertritt er 700 Mitglieder mit dem Schwerpunkt Westfalen-Lippe. Im Bereich Krankentransport- und Notfall-rettungsdienst ist er bundesweit tätig.

Die Pressemitteilung zitiert Sascha Waltemate, der seit dem 6. April neuer Geschäftsführer des Verbandes ist. Ihn zur Seite steht bis zum 30. September 2021 der bisherige Geschäftsführer Jörg Beer, der danach zu einem Bundesverband einer anderen Branche nach Bonn wechselt. Waltemate hat bereits Verbands-Erfahrungen beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automaten-Aufsteller (BDTA) sowie beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) gesammelt.

Logobanner Liste (Views)