Wuppertaler IHK informiert über das PBefG

Ein erfahrener Taxi-Fachmann referiert bei der Bergischen Industrie- und Handelskammer über das geänderte Personenbeförderungsgesetz und seine Auswirkungen auf Taxi- und Mietwagenbetriebe.

Der Jurist Thomas Grätz (v.l., hier 2019 mit Peter Zander und Holger Goldberg) informiert bei der Bergischen IHK verständlich über die PBefG-Novelle. (Foto: Dietmar Fund)
Der Jurist Thomas Grätz (v.l., hier 2019 mit Peter Zander und Holger Goldberg) informiert bei der Bergischen IHK verständlich über die PBefG-Novelle. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am 27. September 2021 lädt die Bergische IHK in Wuppertal Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen dazu ein, sich in ihrer Hauptgeschäftsstelle in Wupperal über das geänderte „Grundgesetz“ ihrer Branche zu informieren. Über die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) referiert mit Thomas Grätz ein ausgewiesener Fachmann. Er hat als ehemaliger Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) und seines Vorgänger-Verbands BZP dieses Gesetzeswerk und damit verbundene juristische Auswirkungen über mehrere Jahrzehnte begleitet.

Thomas Grätz ist außerdem Autor eines PBefG-Kommentars. In mehreren Artikeln für taxi heute hat er dargelegt, wo er die „Knackpunkte“ der neuen Regelungen sieht und an welchen Stellen er neue juristische Auseinandersetzungen erwartet.

Für die Wuppertaler Kolleginnen und Kollegen dürften insbesondere seine Ausführungen über das neu geschaffene Pooling interessant sein, mit dem sie sich wegen der Aktivitäten der Wuppertaler Stadtwerke bereits herumärgern müssen. Über den Stand der Dinge bei der „Kleinen Fachkunde“, die die nun auch für Taxi-Fahrpersonal entfallene Ortskundeprüfung ersetzen soll, kann er bestimmt auch aktuell berichten. Dieses Thema dürfte auch die Branchenvertreter aus Remscheid und Solingen interessieren, die die Bergische IHK ebenfalls betreut und einlädt.

Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, setzt aber eine Anmeldung und der Nachweis des Status „geimpft/genesen“ voraus. Es gilt also dort bereits die 2-G-Regel.

Der Jurist Thomas Grätz hat kürzlich bereits im Auftrag des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland mehrere Webinare zum Thema PBefG-Novelle abgehalten (taxi heute berichtete).

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