Die Rückkehrpflicht für Mietwagen muss erhalten bleiben, es sei denn, man kann das „Herumlungern“ von Fahrern in ihren Autos am Straßenrand anderweitig vermeiden. Sonst würde man „Hungerleider“ in den Städten erzeugen. Das muss verhindert werden. So schilderte Martin Huber, Leiter des Amtes für Verkehr und Straßenwesen der Freien und Hansestadt Hamburg, am 26. März 2019 die Position seines Bundeslandes zu einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Huber trat bei der Erweiterten Vorstandssitzung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen (BZP) auf.
„Erzählen Sie das“, sagte der Amtsleiter den Delegierten der Landesverbände und Taxizentralen. „Sie müssen die wesentlichen Bundestagsabgeordneten beeinflussen, denn die denken oft, es bringe nichts, Regeln beizubehalten, die keine Behörde überprüfe.“ Huber sicherte den Gewerbevertretern die Unterstützung Hamburgs zu, sagte aber auch, Demos alleine reichten nicht. Man müsse auf die Abgeordneten zugehen.
Zuvor hatte der Amtsleiter erklärt, der Einzelplatzvermietung werde Hamburg wohl zustimmen, aber die Bereitstellung anderer Fahrzeuge als Taxis im Straßenverkehr wolle es vereiteln. Man solle sich Gedanken über die Erweiterung der Taxi-Tarife machen, um vorbestellte und im Voraus bezahlte Fahrten zum Taxitarif möglich zu machen.
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