Taxi-Rat: Gemischtkonzessionen als Chance

Taxi- und Mietwagenbetriebe vor allem in ländlichen Regionen sollten die Erteilung von Gemischtkonzessionen als Chance zur guten Auslastung ihrer Fahrzeuge sehen. Das riet PBefG-Kommentator Thomas Grätz bei einem Vortrag auf der Europäischen Taximesse.

PBefG-Kenner Thomas Grätz zog auch in Essen eine klare Bilanz zu den wichtigsten Möglichkeiten, die das novellierte Personenbeförderungsgesetz bietet. (Foto: Dietmar Fund)
PBefG-Kenner Thomas Grätz zog auch in Essen eine klare Bilanz zu den wichtigsten Möglichkeiten, die das novellierte Personenbeförderungsgesetz bietet. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Sommer 2021 ist es rechtlich möglich, in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern eine Gemischtkonzessionen für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie den gebündelten Bedarfsverkehr für ein und dasselbe Fahrzeug zu beantragen. Das ist eine Chance für die Fläche. Dort ansässige Unternehmen könnten so morgens als Taxi oder Mietwagen Schüler und Patienten befördern, am späten Vormittag beispielsweise Sammelfahrten zum Einkaufen in der Kreisstadt anbieten und zwischendurch reinen Gelegenheitsverkehr wie Flughafen-Transfers abwickeln. Das erklärte Rechtsanwalt Thomas Grätz, PBefG-Kommentator und langjähriger Geschäftsführer der Bundesverbände BZP und BVTM, am 4. November 2022 bei einem Vortrag im Beiprogramm der Europäischen Taximesse.

Grätz merkte dazu aber auch an, dass es nach über einem Jahr noch immer keine Formulare gebe, mit denen Unternehmerinnen und Unternehmer solche Gemischtkonzessionen beantragen könnten. Unklar sei auch noch, welche Fachkunde für den gebündelten Bedarfsverkehr nötig sein solle, während das für den Taxi- und Mietwagenverkehr klar sei.

Der PBefG-Spezialist ging bei seinem Vortrag erneut auf Mindestentgelte für Mietwagen ein, die Behörden für Mietwagenbetriebe aus ihrem Zuständigkeitsbereich und auch für solche aus dem Umland nun vorschreiben könnten. Von dieser Möglichkeit habe bislang nur Leipzig Gebrauch gemacht und Berlin habe dies angekündigt. In Düsseldorf habe die Verkehrsbehörde ihre Aufgabe erfüllt und diesbezüglich einen Vorschlag vorgelegt, der aber offenbar noch irgendwo in der Verwaltung hänge. Auf dieses Thema war der Referent zu sprechen gekommen, weil viele Taxiunternehmer hoffen, dass ein Mietwagen-Mindestentgelt Dumpingpreise insbesondere bei Krankenfahrten unterbinden könnte.

Im Wesentlichen entsprach der Vortrag einem, den Grätz vor wenigen Wochen für Genehmigungsbehörden in Bayern und in Nordrhein-Westfalen gehalten hatte. Darüber hat taxi heute in der Ausgabe 11/2022 berichtet.

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