Eckpunktepapier belastet das Taxigewerbe einseitig

Auch ein Landesverband aus Nordrhein-Westfalen wendet sich gegen die Pläne des Bundesverkehrsministeriums.

Der VSPV hält ein Aufstellungsverbot für Mietwagen zum Beispiel an Bahnhöfen (wie hier in Montabaur am Taxistand) für nicht praktikabel. (Foto: Dietmar Fund)
Der VSPV hält ein Aufstellungsverbot für Mietwagen zum Beispiel an Bahnhöfen (wie hier in Montabaur am Taxistand) für nicht praktikabel. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das vom Bundesverkehrsministerium vor Kurzem lancierte Eckpunktepapier zu einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sieht der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) als einseitige Belastung des Taxigewerbes, dessen Existenz davon bedroht werde. Das schreibt Geschäftsführer Jörg Beer in einem Offenen Brief an den Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI).

Beer wendet sich insbesondere gegen die Aufhebung der Rückkehrpflicht und des Pooling-Verbots für Mietwagen und hält das im Eckpunktepapier vorgesehene „Aufstellverbot“ für bestimmte Bereiche für nicht praxisgerecht. Auch die Möglichkeit, dass Nahverkehrsunternehmen eigene Mitfahrgelegenheiten per App anbieten dürfen, schwäche die Position des Taxigewerbes als Bestandteil des ÖPNV, schreibt der VSPV.

Der Verbandsgeschäftsführer moniert außerdem, dass das Ministerium das Papier zunächst an die Medien versandt habe, anstatt wie gegenüber dem Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) zugesichert in den Dialog mit Gewerbe-Organisationen einzutreten. Selbst die Bundesministerien der Länder seien offensichtlich nicht vorab informiert worden.

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