Taxi-Bundesverband nimmt Stellung zum Referentenentwurf

Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat dem Bundesverkehrsministerium eine 27-seitige Stellungnahme zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) übermittelt.

Die ausdrückliche Zulassung von Taxi-Sammelverkehren ist eine der fünf Kernforderungen des BVTM. (Foto: Dietmar Fund)
Die ausdrückliche Zulassung von Taxi-Sammelverkehren ist eine der fünf Kernforderungen des BVTM. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Nach dem Bundesverband der Chauffeur- und Mietwagenunternehmen in Deutschland e.V. (BCMD) hat am 4. Dezember 2020 auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) fristgemäß eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine PBefG-Novelle beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingereicht. Die insgesamt 27 DIN A4-Seiten umfassende Stellungnahme sei „in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Gewerbepolitik“ erarbeitet worden und werde „mit großem Einvernehmen des Gewerbes getragen“, schreibt Michael Oppermann, Geschäftsführer des BVTM, der zum Jahreswechsel vier Landesverbände als Mitglieder verlieren wird.

Oppermann hat den Mitgliedern vertraulich den Entwurf zur Verfügung gestellt und eine Auflistung der Punkte angefügt, an denen der BVTM Änderungen vorschlägt. Erarbeitet wurde auch ein einseitiges „Forderungspapier“ zur Novelle, wobei sich das Adjekt „einseitig“ auf die Länge des Textes bezieht.

Das Forderungspapier fasst kurz und knapp die fünf wichtigsten Forderungen des BVTM zusammen und merkt bei jeder an, wie man sie in Paragrafen umsetzen könnte. Die Forderungen lauten:

  1. Alle Vermittlungsplattformen müssen für die Einhaltung von Verbraucherschutz und Sozialstandards haften.
  2. Kommunen brauchen mehr Instrumente, um den ÖPNV wirksam zu schützen.
  3. Auch Taxi-Pooling muss rechtssicher zugelassen werden.
  4. Echter Verbraucherschutz braucht transparente und verlässliche Preise.
  5. Fairer Wettbewerb für die besten Fahrerinnen und Fahrer.

Mit dem letzten Punkt drückt der Verband seine Forderung aus, dass die von ihm lange geforderte „Kleine Fachkunde“ nicht nur wie im Entwurf vorgesehen von Taxifahrerinnen und –fahrern verlangt wird, sondern von allen Personenbeförderern. Das hatte kurz zuvor auch der Chauffeurs-Bundesverband in seiner Stellungnahme gefordert.

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