Rückkehrpflicht wird aufgeweicht

Der langerwartete Referentenentwurf für eine Novelle des PBefG ist durchgesickert. Er birgt aus der Sicht des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes einige üble Tretminen.

Im Gegenzug zur Einführung einer Kleinen Fachkunde sollen Navis mit Echtzeit-Staumeldungen die Ortskundeprüfung ersetzen, die ohnehin nur noch für Taxifahrer vorgeschrieben ist. (Foto: Dietmar Fund)
Im Gegenzug zur Einführung einer Kleinen Fachkunde sollen Navis mit Echtzeit-Staumeldungen die Ortskundeprüfung ersetzen, die ohnehin nur noch für Taxifahrer vorgeschrieben ist. (Foto: Dietmar Fund)
Redaktion (allg.)

Der Bund will die Rückkehrpflicht für Mietwagen offenbar deutlich aufweichen. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor, der aus dem Bundesverkehrsministerium durchgesickert ist und taxi heute vorliegt. Danach soll die Rückkehrpflicht zwar im Grundsatz bestehen bleiben, die Genehmigungsbehörde wird aber ermächtigt, Ausnahmen zum Rückkehrort des Mietwagens ohne neuen Beförderungsauftrag zu genehmigen, „soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen“.

Darüber hinaus dürfen die Landesregierungen per Verordnung Einzelheiten für die Genehmigung von Ausnahmen für die Rückkehr zu einem anderen Abstellort als den Betriebssitz regeln. In der Verordnung können insbesondere die Anforderungen an den Abstellort, die zulässige Anzahl von Abstellorten und die Entfernung zwischen Betriebssitz und Abstellort sowie bei mehreren Abstellorten die Entfernung zwischen diesen geregelt werden. Sofern die Landesregierungen nicht selbst diese Verordnungen erlassen, können sie die Ermächtigung auch anderen Behörden übertragen.

Neu ist, dass Mietwagen und Poolingdienst-Fahrzeuge mit einer amtlichen Ordnungsnummer an der Heckscheibe gekennzeichnet werden müssen. Klargestellt wird, dass auch die digitalen Vermittlungsplattformen – lies: Uber & Co. – genehmigungspflichtig sind.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen kritisierte die geplanten Vorschriften zur Rückkehrpflicht am Donnerstag scharf. „Die Regelungen zur Rückkehrpflicht sind nicht mehr als ein Schildbürgerstreich aus dem Scheuer-Ministerium“, ließ sich Geschäftsführer Michael Oppermann zitieren. „Die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird zwar dem Namen nach erhalten, aber die Kontrolle wird durch neue Ausnahmen vollkommen verunmöglicht. Der Minister rollt Uber damit zwar nicht den roten Teppich aus, aber er öffnet ihnen persönlich die Hintertür.“

Wesentliche Neuerungen für das Taxigewerbe sind, dass die Ortskundeprüfung entfällt, aber dafür ein bundesweit gültiger Fachkundenachweis eingeführt wird. Für ihn haben die Taxi-Verbände seit Jahrzehnten gekämpft und sie fordern ihn nach wie vor auch für Mietwagen-Fahrer. Statt der Ortskunde wird ein Navigationsgerät oder eine App verlangt. Das System muss Echtzeit-Staudaten berücksichtigen und ein umfassendes Sonderzieleverzeichnis bieten. Statt des Taxameters dürfen künftig auch App-basierte Lösungen verwendet werden, sofern sie dem Eichrecht Genüge tun. Daran dürfte es im Moment noch scheitern.

Anscheinend in letzter Minute wurde aus dem Gesetzentwurf die Möglichkeit gestrichen, für Taxitarife Preiskorridore zu ermöglichen – der Begründungsteil nimmt darauf noch Bezug. Erhalten geblieben ist hingegen die Möglichkeit, für bestimmte stark frequentierte Relationen – Messen, Flughäfen, Bahnhöfe – fixe Streckenpreise festzulegen. Solche Festlegungen gibt es vielerorts bereits heute in den Taxitarifen.

Für „gebündelte Bedarfsverkehre“ – also Poolingdienste wie zum Beispiel BerlKönig oder Clevershuttle – wird erstmalig ein eigener Rechtsrahmen geschaffen. Damit die Straßen nicht durch de facto nur mit einem Fahrgast besetzte Pseudo-Poolingfahrzeuge geflutet werden, müssen die Aufgabenträger für den ÖPNV eine Mindestquote an gebündelten Beförderungsaufträgen festlegen. Die Dienste müssen – ebenso wie mietwagenbasierte Anbieter – außerdem umfangreiche Mobilitätsdaten an die öffentliche Hand liefern, damit diese kontrollieren kann, ob ihre Verkehrsinteressen und die Umweltverträglichkeit gewahrt bleiben. Ob und wie für Poolingdienste ebenfalls eine Rückkehrpflicht gilt, können Landesregierungen oder von ihr dazu ermächtigte Behörden per Verordnung festlegen. Sie können außerdem Sozial- und Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal vorschreiben – allerdings nicht für Mietwagenfahrer. Für Mietwagen- und Poolingdienste gleichermaßen wird die Möglichkeit geschaffen, Mindest- und Höchstpreise vorzuschreiben, um einer Kannibalisierung des Linien-ÖPNV einerseits und „Abzocke“ andererseits vorzubeugen.

Der Taxiverband bezeichnete diese Plattformregulierung als „Placebo“. „Statt Uber & Co auf klare Sozialstandards zu verpflichten, wird genau dieser Bereich von entsprechenden Vorgaben ausgenommen“, kritisierte Oppermann. „Das Ministerium verlässt an entscheidender Stelle den in der Findungskommission gefundenen Konsens.“ Er forderte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf, nachzuarbeiten. „Das Taxigewerbe wird sich konstruktiv einbringen, damit Mobilität für alle rund um die Uhr zu bezahlbaren Preisen gewährleistet werden kann“, sagte er.  „Wir werden aber auch lautstark für unsere Interessen kämpfen.“ Matthias Roeser

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