Bundesrat will Abgas-Spielraum nur für Taxis und Mietwagen

Die Länderkammer hat nicht dem Wunsch entsprochen, den geplanten Spielraum der Länder und Kommunen bei Abgas-Emissionen auch auf andere Formen der Personenbeförderung auszudehnen.

Der Bundesrat will die „kleine Novelle“ des PBefG nicht von Taxis und Mietwagen auf andere Formen der Personenbeförderung ausdehnen. (Foto: Bundesrat)
Der Bundesrat will die „kleine Novelle“ des PBefG nicht von Taxis und Mietwagen auf andere Formen der Personenbeförderung ausdehnen. (Foto: Bundesrat)
Redaktion (allg.)

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 dem Taxi- und Mietwagengewerbe die politische Unterstützung beim Ringen um eine Änderung der „kleinen“ PBefG-Novelle [ https://www.taxi-heute.de/de/news/personenbefoerderungsrecht-auch-pbefg-abgase-abgasnormen-und-vorschriften-bundeskabinett-zieht-kleine-novelle-des-pbefg-vor-20016.html ] doch versagt. Die Novelle sieht vor, Länder und Kommunen zu ermächtigen, Taxis und Mietwagen gesonderte Emissionsvorschriften zwecks Luftreinhaltung und Klimaschutz aufzuerlegen. Der Bundesrats-Verkehrsausschuss hatte dafür plädiert, „andere Formen der gewerblichen Personenbeförderung, insbesondere mit Bussen im Linien- und Gelegenheitsverkehr“, in die Regelung mit einzubeziehen. Für diese Forderung gab es bei der Plenarsitzung aber keine Mehrheit.

Im Bundestag ist der Gesetzentwurf – der im Wesentlichen Änderungen des Steuerrechts umfasst – bereits im Oktober in erster Lesung und auch in einer Anhörung des Finanzausschusses behandelt worden. Die PBefG-Novelle wurde dort aber nicht thematisiert. Am 13. November befasst sich der Verkehrsausschuss mit dem Gesetzentwurf. Er wird dann vermutlich noch in derselben Woche vom Plenum in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Matthias Roeser

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