Der Vorteil: Taxikomm24 benötigt für den Basisbetrieb keine teure Hardware, sondern kann mit der vorhanden Telefontechnik genutzt werden. Rufen Kunden beim Taxiunternehmer an, werden die Anrufe per Anrufweiterschaltung an den Taxikomm24-Server weitergeleitet und von dort aus auf alle am System angemeldeten Fahrer verteilt. Mithilfe einer Zoneneinteilung und der Statusverwaltung der Fahrer kann das System den optimalen Fahrer für den Kunden ermitteln und das Gespräch an diesen weiterleiten. Geht dieser nicht ans Telefon, wird umgehend der nächste Fahrer angerufen. Zudem ist das Taxikomm24 in der Lage, mehr als einen Anruf gleichzeitig zu bearbeiten, so dass jeder Kunde direkt bedient werden kann. Der Unternehmer kann seinerseits über den so genannten WebAdmin alle vermittlungsbezogenen Daten überprüfen und hat somit immer den Überblick über alle Aufträge. Die einmalige Einrichtungsgebühr für Taxikomm24 beträgt 60 Euro pro Fahrzeug. Die laufenden Kosten für die Vermittlung hat der Unternehmer stets im Griff: Denn er kann das System je nach Bedarf nutzen - rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten z.B. am Wochenende oder nachts. Darüber definiert sich dann auch der Preis: Pro angefangene Stunde und Fahrzeug verlangt ExRam 19 Cent, die Abrechnung erfolgt am Monatsende. Alternativ können Unternehmer auch eine der angebotenen Flatrates nutzen. Ebenfalls sehr vorteilhaft: Es gibt keine Vertragsbindung und keinen Mindestumsatz! Die Basisversion von Taxikomm24 kann darüber hinaus optional durch die Tracking-Option erweitert werden, mit der die Positionen der Taxis mittels GPS in Echtzeit via Internet verfolgt werden können – hierfür ist allerdings ein GPS-Modul nötig, das ExRam für 690 Euro zum Kauf oder für 29 Euro monatlich zur Miete anbietet. Foto: Pixelio / Sparkie
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin