Fürs Weihnachtsgeld gelten spezielle Regeln

Ein Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld nach mehrmaliger Zahlung nicht einfach wegfallen lassen.

Dietmar Fund

Wenn ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld gezahlt hat, kann er damit nicht einfach „aus heiterem Himmel“ aufhören, weil es sich in diesem Fall um eine „betriebliche Übung“ handelt. Aus dem Schneider ist er hingegen, wenn er bei den Zahlungen jedes Mal schriftlich darauf hinweist, dass es sich um eine freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistung handelt. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline hin.

Wer seinen Mitarbeitern einmal kein Weihnachtsgeld bezahlen wolle, müsse dies jedem Einzelnen vorher mitteilen. Eine unpersönliche Serien-Mail oder ein Aushang am Schwarzen Brett reiche dafür nicht aus, schreiben die Juristen unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung. Unterschiede in der Höhe zu machen, sei zulässig, solange es dabei nicht um sachwidrige oder willkürliche Erwägungen gehe.

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