Vorsicht bei zu perfekter Bewerbung

Viele Bewerber versuchen ihre Unterlagen zu optimieren und gehen dabei häufig auch über ein zulässiges Maß hinaus.
Werden Zeugnisse gefälscht, erfüllt das den Tatbestand der Urkundenfälschung, die mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe bewährt ist. (Foto: Anton Porsche (superanton.de)  / pixelio.de)
Werden Zeugnisse gefälscht, erfüllt das den Tatbestand der Urkundenfälschung, die mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe bewährt ist. (Foto: Anton Porsche (superanton.de) / pixelio.de)
Redaktion (allg.)

Bewerbungsunterlagen sollen einen guten Eindruck vermitteln und die Tür zum Traumjob öffnen. Tatsächlich macht jedoch mehr als jeder Dritte Bewerber laut der Detektei Lentz & Co. GmbH falsche Angaben, wenn es um die Darstellung beruflicher Erfahrungen oder fachlicher Kenntnisse geht. Anschreiben, Lebenslauf, Bildungsabschlüsse und Arbeitszeugnisse wirken oft wie maßgeschneidert für die ausgeschriebene Position. Doch Lügen und Fälschungen bei den fachlichen Qualifikationen, Zeugnissen sowie Tätigkeitsfeldern und Arbeitgebern stellen Tabus dar, bei denen Arbeitgeber und Rechtsprechung kein Pardon kennen: „Wer Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung – auch noch nach Jahren“, erklärt der Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz. Daneben drohen Geldstrafen und Schadenersatzleistungen. Werden Zeugnisse gefälscht, erfüllt das den Tatbestand der Urkundenfälschung, die mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe bewährt ist, so der Wirtschaftsdetektiv.

Auf Arbeitgeberseite dürfe also grundsätzlich ein gesundes Misstrauen herrschen, wenn die Bewerbungsunterlagen allzu perfekt sind. Wird eine Stelle falsch besetzt, könne dies allein aufgrund fehlender Fähigkeiten des Mitarbeiters fatale Folgen haben und sich negativ auf Kundenbeziehungen, Arbeitsklima und sogar Geschäftserfolg auswirken. Darüber hinaus liege auch der Verdacht nahe, dass jemand, der schon in der Bewerbung trickst, es auch an anderer Stelle mit der Ehrlichkeit nicht so genau nimmt. Während zum Beispiel kleine Schummeleien bei den Fremdsprachenkenntnissen auf reiner Selbstüberschätzung beruhen können, weisen Verschleierungen von Arbeitslosigkeit oder gar Vorstrafen auf eine gezielte Betrugsabsicht hin, so die Detektei.

Auch wenn es sich in den meisten Fällen um eher harmlose Schwindeleien handelt, birgt die Einstellung neuer Mitarbeiter immer ein gewisses Risiko für Unternehmer. „Fehlende Schlüsselqualifikationen oder gar eine kriminelle Vergangenheit, können schnell zu hohen finanziellen Schäden führen“, warnt Lentz und rät Arbeitgebern, Bewerber vor einer Anstellung gründlich zu überprüfen.

(kb)
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