Patientenverfügung muss klar formuliert sein

Es genügt nicht, in einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht allgemein von lebenserhaltenden Maßnahmen zu schreiben.
Eine Patientenverfügung sollte möglichst konkret formuliert sein, sonst hilft sie Angehörigen nicht bei schweren Entscheidungen. (Foto: LuXs/pixelio.de)
Eine Patientenverfügung sollte möglichst konkret formuliert sein, sonst hilft sie Angehörigen nicht bei schweren Entscheidungen. (Foto: LuXs/pixelio.de)
Dietmar Fund

In einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung darf nicht nur stehen, dass bei einem schweren Dauerschaden des Gehirns lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollen. Vielmehr muss der Autor eines solchen Dokuments diesen Wunsch konkretisieren, indem er beispielsweise ärztliche Maßnahmen benennt oder Bezug auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen nimmt. Das entschied der unter anderem für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 6. Juli 2016 in einem Fall, der das Aktenzeichen XII ZB 61/16 trägt und erst Anfang August 2016 veröffentlicht worden ist.

In dem Fall waren sich drei Angehörige einer Patientin, die eine Vorsorgevollmacht beim Notar und zwei Patientenverfügungen unterzeichnet hatte, uneins in der Frage, ob die weitere künstliche Ernährung eingestellt werden sollte.

Taxi- und Mietwagenunternehmer sollten ihre entsprechenden Verfügungen prüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Oftmals arbeiten sie ja als Familienbetrieb und müssten nach einem Schicksalsschlag den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze sicherstellen.
 

Logobanner Liste (Views)