Taxi-Standplatz ist für Autofahrer tabu

Im absoluten Parkverbot am Standplatz müssen Autofahrer damit rechnen, abgeschleppt zu werden.
Dietmar Fund

Auch wenn an einem ausgeschilderten Taxi-Standplatz kein Taxi steht und noch genügend Platz für ein ankommendes wäre, darf man dort nicht parken. Wer ein dort angezeigtes absolutes Halteverbot ignoriert, muss daher zu Recht die Abschleppkosten tragen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 14 K 3550/13, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist.

In dem verhandelten Fall war ein Pkw schon zehn Minuten nach dem Abstellen abgeschleppt worden. Sein Fahrer bekam dafür einen Bußgeldbescheid über 62 Euro und musste dem Abschleppunternehmen 143 Euro bezahlen, um seinen Wagen wiederzubekommen. Er klagte daraufhin gegen den Gebührenbescheid und wollte auch seine Abschleppkosten zurückhaben, weil er keine Taxen beeinträchtigt habe. Er sei ja alleine am Taxenstand gewesen.

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