Autobahn-Seitenstreifen ist nur für Pannen gedacht

Bei einem Stau auf dem Pannenstreifen zu fahren oder dorthin zu wechseln, ist gefährlich und kann teuer werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Bochum.
Auf dem Pannenstreifen der Autobahn hat bei einem Stau niemand etwas zu suchen. (Foto: Paul-Georg Meister/pixelio.de)
Auf dem Pannenstreifen der Autobahn hat bei einem Stau niemand etwas zu suchen. (Foto: Paul-Georg Meister/pixelio.de)
Dietmar Fund

Wer bei einem Stau auf der Autobahn verbotenerweise auf den Stand- oder Pannenstreifen wechselt, muss bei einer Kollision mit einem dort schon fahrenden Fahrzeug einen Teil des Schadens tragen, obwohl der fließende Verkehr auf dem Fahrstreifen nicht mit Verkehr auf dem Seitenstreifen rechnen muss. Dieses Urteil fällt das Landgericht Bochum in einem Fall, der das Aktenzeichen 11 S 44/15 trägt.

Bei der Verhandlung war es um einen Lkw-Fahrer gegangen, der im Stau vom rechten Fahrstreifen auf den Pannenstreifen wechseln wollte. Dabei kollidierte er mit einem dort bereits fahrenden Pkw. Dessen Fahrer wollte seinen Schaden zu 100 Prozent ersetzt haben, was das Amtsgericht Recklinghausen abgelehnt hatte. Vielmehr hatte es die Haftung zu zwei Dritteln auf den Lkw-Fahrer und zu einem Drittel auf den Pkw-Fahrer aufgeteilt. Diese Haftungsverteilung hielt auch das Landgericht Bochum für angemessen.

Das Landgericht wies die Berufung ab, weil keiner der beiden Fahrer den Sicherheitsstreifen habe benutzen dürfen. Einerseits könne sich der Pkw-Fahrer nicht auf einen Fahrstreifenwechsel berufen, weil der Seitenstreifen nicht mehr als Teil der Fahrbahn gelte. Andererseits habe der Lkw-Fahrer seine Pflicht verletzt, beim Wechsel auf den Standstreifen besondere Sorgfalt walten zu lassen.

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