So heißt es beim Unterpunkt 11 namens „Digitale Mobilität voranbringen“, Deutschland solle auch in Zeiten der Digitalisierung Leitmarkt und –anbieter für Mobilität bleiben. Neben der Förderung von Forschungsprojekten für das automatisierte und vernetzte Fahren schwebt dem Minister vor, das „in Teilen überholte Personenbeförderungsrecht“ an die technische Entwicklung anzupassen. Neben der konkret genannten Abschaffung der Ortskundeprüfung und der Rückkehrpflicht für Mietwagen redet das Programm etwas nebulös von einer „Öffnung für technische Innovationen durch technologieneutrale Regelungen“ und von einer „Anhebung der Schwellenwerte für private Mitfahrten“.
Wie die Pressestelle des Ministeriums als Antwort auf eine Anfrage von taxi heute ergänzend schreibt, habe die „starke deutsche Automobilindustrie“ ein Interesse daran, neue Mobilitätsmärkte, etwa über eine Weiterentwicklung des Carsharing, zu erschließen, um international wettbewerbsfähig sein zu können. Von einer Modernisierung könnten auch das Taxigewerbe und andere Mobilitätsanbieter profitieren, zum Beispiel durch Abbau von Bürokratie oder in Teilen technisch überholter Regelungen. Die grundsätzliche Erfordernis eines Personenbeförderungsscheins werde aber nicht in Frage gestellt. Es geht nicht darum, einzelne Anbieter oder eine bestimmte Technologie zu bevorzugen oder zu fördern.
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