Österreicher machen Taxi-Fahrt bürokratisch

Zur Überprüfung des Mindestlohns sollen deutsche Taxi- und Mietwagenunternehmer grenzüberschreitende Fahrten vorher online anmelden und ihren Fahrern umfangreiche Unterlagen mitgeben.
Auch Rosenheimer Taxiunternehmer sind im grenzüberschreitenden Verkehr von der Neuregelung betroffen. (Foto: Dietmar Fund)
Auch Rosenheimer Taxiunternehmer sind im grenzüberschreitenden Verkehr von der Neuregelung betroffen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund
Damit auch nach Österreich einfahrende und dort Güter oder Fahrgäste entladende Transport-, Bus- und Taxi- beziehungsweise Mietwagenunternehmer nachweisen, dass sie ihren Fahrern den für Österreich gültigen Mindestlohn bezahlen, hat der Alpenstaat zum Januar 2017 das „Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“ in Kraft gesetzt. Es sieht Melde- und Bereithaltungspflichten vor. Sie gelten laut der Deutschen Handelskammer in Österreich (AHK) mit Sitz in Wien auch für die Personenbeförderung und damit auch für Taxi- und Mietwagenunternehmer, obwohl die Regelungen erkennbar auf regelmäßige Beförderungsaufträge und nicht auf den Gelegenheitsverkehr mit Taxis und Mietwagen zugeschnitten sind

Laut einem von der AHK herausgegebenen Merkblatt, das sich auf Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bezieht, müssen grenzüberschreitende Fahrten, die in Österreich enden oder von dort ausgehen, vorher online angemeldet werden. Außerdem müssen die deutschen Fahrer Nachweise mit sich führen, die belegen, dass ihr Arbeitgeber sie in Deutschland zur Sozialversicherung angemeldet hat, also eine so genannte A1-Bescheinigung bei sich haben. Zudem können bei einer Kontrolle Lohn- und Arbeitszeitnachweise verlangt werden

Nach Informationen des Bad Füssinger Taxiunternehmers Thomas Hedtke von der Taxivereinigung Landkreis Passau soll es die ersten Kontrollen erst im April geben. Die AHK hat zur Frage von taxi heute, ob dies zutreffe, keine Stellung genommen.

Frank Kuhle, Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen, hat Hedtke eine vorläufige Stellungnahme geschickt. Kuhle rät dazu, die geforderten Auflagen zumindest teilweise zu erfüllen. Beispielsweise sollten eine A1-Bescheinigung für die nächsten drei Monate und ein Arbeitsvertrag mitgeführt werden. Auf die Frage, wie die Voranmeldung von Spontanfahrten im Grenzverkehr zu lösen sei, habe der Verband derzeit keine sinnvolle Antwort.

Inzwischen hat sich auch Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), der Sache angenommen. Er gehe davon aus, dass der BZP seine Mitglieder nächste Woche mit einem Rundschreiben informieren werde, hat er Thomas Hedtke geschrieben.

Betroffene Taxi- und Mietwagenunternehmer, die im Grenzgebiet zu Österreich arbeiten, können das umfangreiche Merkblatt als pdf-Datei im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung herunterladen. Es enthält auch einen Link zu einem Anmeldeformular für Fahrten, aus dem die umfangreichen Angaben hervorgehen, die die Österreicher neuerdings einfordern.
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