Probezeit: Ein guter Tipp von Rechtsanwalt Benjamin Sokolovic

Wer mit Taxifahrern nur eine viermonatige Probezeit vereinbart, kann sich von schlechten Mitarbeitern leichter wieder trennen.
Benjamin Sokolovic gab beim 4. Norddeutschen Taxi- und Mietwagentag allerlei Tipps, auch zum Thema Mindestlohn. (Foto: Dietmar Fund)
Benjamin Sokolovic gab beim 4. Norddeutschen Taxi- und Mietwagentag allerlei Tipps, auch zum Thema Mindestlohn. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Benjamin Sokolovic ist Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler. Als Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) erlebt er immer wieder, dass Taxifahrer sich während der sechsmonatigen Probezeit „voll ´reinhängen“, aber sich danach in der Festanstellung plötzlich als untauglich erweisen oder häufig mit gesundheitlichen Beschwerden ausfallen.

Um das zu vermeiden, empfahl er beim 4. Norddeutschen Taxi- und Mietwagentag am 13. Juni 2015 in Hamburg, nur vier Monate Probezeit zu vereinbaren, weil das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten angewandt werde. „Sie können dann zwar nur mit vier Wochen Frist kündigen statt mit zwei, aber dafür sind Sie solche Arbeitnehmer dann auch los“, riet der Rechtsanwalt.
 

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