Neuer Transportschein ist unvollständig

Die ab dem 1. April 2019 verlangte Verordnung einer Krankenbeförderung ist nach Meinung mehrerer Taxi-Branchenvertreter unvollständig.

Das neue Formular für die so genannten Transportscheine ist offenbar unvollständig und wenig praxisgerecht. (Foto: Dietmar Fund)
Das neue Formular für die so genannten Transportscheine ist offenbar unvollständig und wenig praxisgerecht. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wie von taxi heute gemeldet, dürfen ab dem 1. April 2019 zur Abrechnung mit den Krankenkassen nur noch „Verordnungen einer Krankenbeförderung“ nach dem Muster 4 (4.2019) verwendet werden. Schon die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hatte darauf hingewiesen, dass der neue Vordruck in einem Punkt, bei der „Genehmigungsfiktion“ für genau definierte Fälle dauerhafter Immobilität, nicht dem neuesten gesetzlichen Stand entspreche.

Nun weist Uwe Franz, Vorstand der Taxigenossenschaft Leipzig, darauf hin, dass im neuen Formular mindestens drei wichtige Punkte fehlten: eine Spalte für den Fahrpreis, eine für die Zuzahlung und Platz für die Positionsnummer.

Den Platz für die Eintragung des Einzelpreises für jede einzelne durchgeführte Fahrt mahnte per Facebook auch TRD Taxi Revolution Deutschland an. Außerdem fehle die Erfassung der gefahrenen Kilometer. „Leider sind die neuen Transportscheine eine Fehlentwicklung, da es weder auf der Vorder- noch auf der Rückseite eine Möglichkeit zur genauen Fahrpreiserfassung gibt. Wie bitte soll damit eine schnelle digitale Abrechnung beim jeweiligen Kostenträger möglich sein? Null Prozent durchdacht! Die Tabelle auf der Rückseite muss durch eine weitere Spalte namens Fahrpreis erweitert werden, so dass der Fahrer den Preis für jede durchgeführte Fahrt einzeln eintragen kann, welche dann in der Summe von dem jeweiligen Bürosachbearbeiter ins hausinterne Abrechnungsprogramm händisch eingetragen werden können“, heißt es in der Zuschrift wörtlich.

Wie beim sozialen Netzwerk üblich, ist nicht angegeben, wer sich hinter dem Kürzel TRD verbirgt.

Von Taxi Viechtach kam der Hinweis, dass im neuen Formular auch die Eintragung der Wartezeit fehle. Die müssten sich die Fahrer bei ihrer AOK sogar immer per Stempel bestätigen lassen.

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