Mindestlohn-Erhöhungen kommen ab Januar 2021

Das Bundeskabinett hat die Mindestlohn-Erhöhung in vier Stufen beschlossen, die für Taxi- und Mietwagenunternehmer schwer zu verkraften sein wird.

Schon mit der nächsten Stufe des Mindestlohns geht es ab Januar 2021 für viele Betriebe „ans Eingemachte“. Es folgen aber im Halbjahresabstand drei weitere Erhöhungen. (Foto: Dietmar Fund/Modelle: Rietze, Busch, Weck)
Schon mit der nächsten Stufe des Mindestlohns geht es ab Januar 2021 für viele Betriebe „ans Eingemachte“. Es folgen aber im Halbjahresabstand drei weitere Erhöhungen. (Foto: Dietmar Fund/Modelle: Rietze, Busch, Weck)
Dietmar Fund

Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die „Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns“ beschlossen. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, folgte damit inhaltlich vollumfänglich den Empfehlungen, die die Mindestlohnkommission am 30. Juni 2020 einstimmig verabschiedet hatte (taxi heute berichtete).

Demnach wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde in vier Stufen erhöht: zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro sowie zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Eine Pressemitteilung zur Mindestlohn-Erhöhung betont wie seinerzeit die Mindestlohnkommission selbst, dass sich der Beschluss an der Tariferhöhung orientiert und die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt habe.

Für Taxi- und Mietwagenunternehmer ist nun nicht nur wichtig, dass sie ihre Lohnabrechnung entsprechend umstellen. Vielmehr senkt die Erhöhung des Mindestlohns auch die Arbeitszeiten für die im mobilen Gewerbe häufig eingesetzten 450-Euro-Kräfte, was bei deren Einsatzplanung berücksichtigt werden muss.

Der Bundesminister hat übrigens in einer Pressemitteilung seines Hauses erklärt, er sehe „perspektivisch noch deutlich Luft nach oben“. Er wolle das Mindestlohngesetz weiterentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen könne.

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