Bundestag beschließt Mindestlohn 12 Euro zum 1. Oktober

Der Deutsche Bundestag hat wie erwartet mit deutlicher Mehrheit die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen.

Die Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro kommt wie seit langem erwartet tatsächlich zum 1. Oktober 2022. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: SIKU)
Die Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro kommt wie seit langem erwartet tatsächlich zum 1. Oktober 2022. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: SIKU)
Dietmar Fund

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni in namentlicher Abstimmung mit deutlicher Mehrheit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der die einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 vorsieht. Gleichzeitig wird die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro monatlich angehoben. Zudem wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht.

Von 687 abgegebenen Stimmen entfielen 398 auf ein „Ja“, 41 Abgeordnete stimmten mit „Nein“. Außerdem waren 248 Enthaltungen zu verzeichnen. Sie dürften hauptsächlich auf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion zurückgehen. Das kann man einem Interview mit Karl-Josef Laumann (CDU), dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und Bundesvorsitzenden der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), in der Süddeutschen Zeitung vom 2. Juni 2022 entnehmen. Er hatte darin berichtet, dass die Fraktion zur Enthaltung aufgefordert werden solle, was er gar nicht guthieß.

„Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission“, heißt es im beschlossenen Gesetzentwurf. Dort ist als Termin für die nächste „Anpassungsentscheidung“ der Mindestlohnkommission der 30. Juni 2023 genannt. Zu diesem Termin soll die nächste Erhöhung beschlossen werden, die dann ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages und der erwartbaren nachfolgenden Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 10. Juni 2022 liegt nun eine Rechtsgrundlage vor, auf die sich Taxibetriebe und ihre Organisationen berufen können, wenn sie eine Erhöhung ihres Taxi-Tarifes beantragen. Kürzlich hatte eine Genehmigungsbehörde einen solchen Antrag mit dem Hinweis auf die noch fehlende Rechtsgrundlage für die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro abgelehnt.

Nicht vergessen sollte man übrigens, dass vor der Erhöhung auf 12 Euro am 1. Oktober in Kürze noch die letzte bereits von der Mindestlohnkommission beschlossene Erhöhung wirksam wird. Zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben.

Die der Abstimmung zugrundeliegende Bundestagsdrucksache können Interessierte im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.

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