Bundesrat billigt 12 Euro Mindestlohn zum 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht, nachdem der Bundesrat zu dem Gesetz der Bundesregierung nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat.

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 nach mehreren Redebeiträgen dem Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zugestimmt. (Foto: Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 nach mehreren Redebeiträgen dem Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zugestimmt. (Foto: Bundesrat)
Dietmar Fund

Der Bundesrat hat am Vormittag des 10. Juni 2022 das am 3. Juni vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz gebilligt, das eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 vorsieht. Die Bundesregierung leitet es nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Anschließend kann es in Kraft treten. Das Gesetz solle noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich die Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen könnten, heißt es dazu auf der Internet-Seite der Länderkammer.

Mit dem Gesetz steigen wie von taxi heute bereits gemeldet auch die Grenzbeträge für Mini- und Midijobs. Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen, landläufig als „Minijobs“ bezeichnet, steigt von 450 auf 520 Euro, damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist. Diese Grenze soll sich künftig gleitend anpassen. Die Grenze für Midijobs erhöht sich ab dem 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro pro Monat.

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