Thüringer Taxi-Verband vermutet Schülerfahrten mit unlauteren Mitteln

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes vermutet, dass die gemeinnützigen Organisationen mit Steuervorteilen arbeiten und beim Mindestlohn tricksen.
Bei Schülerfahrten haben Taxiunternehmer nicht nur in Thüringen oft das Nachsehen. (Foto: Dietmar Fund)
Bei Schülerfahrten haben Taxiunternehmer nicht nur in Thüringen oft das Nachsehen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Bei Schülerfahrten in Thüringen konnten sich seit der Einführung des Mindestlohns verstärkt gemeinnützige Organisationen durchsetzen, obwohl die Ausschreibungen durch Schulverwaltungen keine Vergütung mit 8,50 Euro Stundenlohn ermöglichen. Dies sei oft nur aufgrund subventionierter Fahrzeuge und steuerlicher Vorteile möglich. Das schreibt Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), in einer Pressemitteilung, in der er im Januar 2016 eine Jahresbilanz zur Einführung des Mindestlohns zog.

Kammer rechnet vor, dass Taxi- und Mietwagenunternehmer Schülerfahrten bisher zur Auslastung von Vollzeitkräften genutzt hätten, die durchschnittlich vier Stunden am Tag damit beschäftigt gewesen seien. Die „Gemeinnützigen“ hingegen setzten meist Minijobber ein, die bei einer Entlohnung mit dem Mindestlohn im Schnitt nur 2,4 Stunden am Tag arbeiten dürften. Ob hier arbeitsrechts- oder mindestlohnkonform gearbeitet werde, müsste der Zoll ermitteln.

Der LTV fordert deshalb, auch öffentlich-rechtliche Auftraggeber unabhängig von der geschuldeten Leistung in die Auftraggeberhaftung gemäß Mindestlohngesetz einzubeziehen.
 

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