Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35 Euro

Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto zu erhöhen.
Der Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 9,19 beziehungsweise 9,35 Euro brutto steigen. (Foto: Dietmar Fund)
Der Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 9,19 beziehungsweise 9,35 Euro brutto steigen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von heute 8,54 Euro brutto erstmalig in zwei Stufen zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2019 soll er 9,19 Euro brutto betragen, ab dem 1. Januar 2020 dann 9,35 Euro brutto.

Wie die Kommission erklärt, hat sie in erster Linie die Tarifentwicklung als „Ausgangs- und Orientierungspunkt“ einer Gesamtabwägung betrachtet und sich auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamts gestützt. Die erste Stufe orientiere sich an der Tarifentwicklung der Jahre 2016 und 2017, die zweite berücksichtige auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018.

Laut der Mindestlohnkommission ist auf dem Hintergrund bisheriger Erkenntnisse nicht zu erwarten, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Mindestlohns zu negativen Beschäftigungseffekten führt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe sich nach der Einführung des Mindestlohns 2015 und seiner ersten Erhöhung 2017 weiter positiv entwickelt. Bei der „ausschließlich geringfügigen Beschäftigung“ sei Anfang 2015 ein Rückgang beobachtet worden, der sich seither aber nicht fortgesetzt habe. Die stufenweise Erhöhung solle dazu beitragen, die „Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe auf zwei Schritte tragfähig zu verteilen“.

Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt durch eine Rechtsverordnung in Kraft setzen. Auf der Internetseite der Mindestlohnkommission kann man außer deren Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auch die Stellungnahmen nachlesen und herunterladen, die einzelne Verbände im Rahmen der schriftlichen Anhörung abgegeben haben. Darin schreibt Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), gegen eine mäßige Steigerung des Mindestlohnniveaus bestünden seitens des BZP keine Bedenken.

Grätz weist aber auch darauf hin, dass seit Einführung des Mindestlohns vor allem viele Minijobber weggefallen seien, mit denen Spitzen oder Schwachlastzeiten abgedeckt worden seien. Die Konsequenz seien Bedienprobleme in der Nacht, vor allem im ländlichen Bereich.

Der Vorstand tagt am 27. Juni 2018 und will den Beschluss erst einmal beraten, bevor der BZP dazu Stellung nimmt. Das war auf Anfrage von taxi heute zu erfahren.
 

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