Bundeskabinett beschließt erste Mindestlohn-Erhöhung

Die Bundesregierung folgt dem Vorschlag der Mindestlohn-Kommission, den Mindestlohn ab Januar 2017 auf 8,84 Euro zu erhöhen.
Ab dem 1. Januar 2017 müssen Arbeitgeber pro Zeitstunde mindestens 8,84 Euro brutto bezahlen. (Foto: Dietmar Fund)
Ab dem 1. Januar 2017 müssen Arbeitgeber pro Zeitstunde mindestens 8,84 Euro brutto bezahlen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund
Am 26. Oktober 2016 hat das Bundeskabinett die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2017 ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde gilt.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beruht die vorgesehene Anhebung des Mindestlohns auf dem am 28. Juni 2016 gefassten Beschluss der Mindestlohnkommission (taxi heute berichtete), den Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung könne von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen.

Der Entwurf der Verordnung sei mit der Begründung und dem Beschluss der Mindestlohnkommission im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, schreibt das Ministerium weiter. Die betroffenen Verbände hätten damit Gelegenheit gehabt, den Beschluss zu prüfen und zu ihm Stellung zu nehmen.

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