Chauffeure ohne eigenes Auto sind ein Auslaufmodell
Ein Chauffeur, der für seine Tätigkeit kein eigenes Auto benötigt, handelt nicht im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Er kann daher die für eine selbständige Tätigkeit typische unternehmerische Freiheit regelmäßig nicht vorweisen und wird als Scheinselbständiger eingestuft. Das hat hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger zur Folge, die nicht nur ihn, sondern auch seine Auftraggeber betreffen. Darauf weist der Bundesverband der Chauffeur und Limousinen Service Unternehmen in Deutschland (BCD) hin.
Weil die drohenden Nachforderungen existenzgefährdende Höhen erreichen, rät der Verband auch Auftraggebern wie Automobilunternehmen oder Großveranstaltern dringend dazu, Chauffeure nur noch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung einzusetzen. Selbständige Chauffeure seien ein Auslaufmodell.
Der Berlin ansässige BCD wurde 1987 gegründet. Er versteht sich als Interessenvertreter der Chauffeur- und Limousinenservices in Deutschland.
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