Landgericht Frankfurt stoppt mytaxi-Rabattaktionen

Das Gericht untersagt der Daimler-Tochter Intelligent Apps Rabattaktionen jeglicher Art bei Fahrten, für die der Taxi-Tarif gilt.
Nutzer der Smartphone-App MyTaxi können vorerst nicht mehr auf Rabatte hoffen, die ihre Taxirechnung halbieren. (Foto: Tony Hegewald  / pixelio.de)
Nutzer der Smartphone-App MyTaxi können vorerst nicht mehr auf Rabatte hoffen, die ihre Taxirechnung halbieren. (Foto: Tony Hegewald / pixelio.de)
Dietmar Fund

Am 19. Januar 2016 hat die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main der Daimler-Tochter Intelligent Apps untersagt, einen Rabatt auf Taxifahrten im Geltungsbereich amtlich festgelegter Tarife zu geben. Dies gilt für Fahrgäste, die eine Taxifahrt über die Bestell-App bestellt haben und/oder den Fahrpreis über diese Bestell-App zahlen.

Das Gericht wertet den Preisnachlass auf den Taxitarif als „unlautere geschäftliche Handlung“ im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit dem Personenbeförderungsgesetz. Intelligent Apps sei zwar lediglich Vermittler und biete selbst keine Beförderungsleistungen an. Trotzdem unterliege das Unternehmen den Verpflichtungen aus diesen Vorschriften, weil seine Tätigkeit im Rahmen der Rabattaktionen über die eines klassischen Vermittlers hinausgehe.

Das Gericht weist mit seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und mit einer Berufung angefochten werden kann. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 3-06 O 72/15.

Gegen die Rabattaktion geklagt hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland. Deren Vorsitzender Dieter Schlenker schreibt in einer ersten Stellungnahme, die Daimler-Tochter kaufe sich mit Rabatten Marktanteile und wolle das Gewerbe in Richtung eines Großkonzernmonopols kippen. An der Tarifpflicht hingen bis zu Zehntausende Arbeitsplätze in 700 Taxizentralen, deren Rechte seine Genossenschaft auch vertrete.

Auch Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), begrüßte das Urteil. Taxizentralen brächten anders als Apps nicht nur Fahrgast und Taxifahrer zusammen, sondern erfüllten auch Sonderanforderungen wie etwa nach Großraumfahrzeugen, Krankenfahrten und Rollstuhlbeförderungen. Wenn Taxizentralen verdrängt würden, blieben solche Kundenanforderungen als erstes auf der Strecke.

Intelligent Apps hatte die Rabatte mehrmals ausschließlich für Fahrten gewährt, die mit der App bezahlt wurden. In vielen Tageszeitungen und Publikumszeitschriften war dagegen der Eindruck erweckt worden, die Rabatte würden für alle mit mytaxi gebuchten Taxifahrten gelten – was das Landgericht nun pikanterweise in sein Verbot gleich mit eingeschlossen hat.

 

 

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