Oberlandesgericht Wien lässt 50 Prozent Rabatt von mytaxi zu

Das Gericht hat eine Einstweilige Verfügung gegen den App-Anbieter Intelligent Apps aufgehoben.
Den mytaxi-Fahrern in Wien wird der nächste Kaffee im Hotel Sacher nach der Urteilsverkündung sicher gut geschmeckt haben... (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)
Den mytaxi-Fahrern in Wien wird der nächste Kaffee im Hotel Sacher nach der Urteilsverkündung sicher gut geschmeckt haben... (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)
Dietmar Fund

Laut dem App-Anbieter Intelligent Apps hat das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz eine Einstweilige Verfügung gegen eine 50-Prozent-Rabattaktion für die Bestell-App mytaxi aufgehoben. Wie in deutschen Städten wollte das Unternehmen damit im Mai 2015 neue Fahrgäste locken, die den Rabatt bei der Bezahlung über die Bezahlfunktion der App erhalten sollten. Die Taxifahrer bekamen den normalen Taxitarif bezahlt.

Gegen die Aktion hatte das CC Taxicenter Wien geklagt, das laut Intelligent Apps eine Tochter der Taxizentrale 40100 ist. Intelligent Apps zitiert in seiner Pressemitteilung vom 18. Dezember 2015 aus den Urteilsgründen. Demnach hat der App-Anbieter nicht gegen die für das Taxigewerbe geltenden Preisvorschriften verstoßen, weil die Werbemaßnahme auf den gültigen Tarif der Taxenordnung abgestimmt gewesen sei und der Kunde nur einen Zuschuss in Form eines Gutscheins bekommen habe.

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