LTV vertritt Taxi- und Mietwagen-Betriebe aus Sachsen-Anhalt

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) nimmt als erstes Verhandlungen mit den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt auf.

Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des LTV (hier im November 2019), vertritt nun auch Taxi- und Mietwagenbetriebe aus Sachsen-Anhalt. (Foto: Dietmar Fund)
Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des LTV (hier im November 2019), vertritt nun auch Taxi- und Mietwagenbetriebe aus Sachsen-Anhalt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Schon seit längerem vertritt die Fachvereinigung Personenverkehr des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) Taxi- und Mietwagenunternehmen aus dem Burgenlandkreis. Inzwischen sind es 34. Nachdem die mobile Branche in Sachsen-Anhalt noch immer keine neue eigene Vertretung aufgebaut hat, vertritt nun der LTV deren Interessen im ganzen Bundesland. Das teilte Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des LTV, am 21. September 2020 mit.

Mit seiner langjährigen Erfahrung im Umgang mit Krankenkassen wolle der LTV nun als erstes Gespräche mit Krankenkassen, Ersatzkassen und deren Verbänden in Sachsen-Anhalt aufnehmen. Dringend müssten deren „Dumpingvergütungen“ für die Sitzend-Beförderung, die Liegend-Beförderung, die Beförderung im Tragestuhl und für Rollstuhlfahrten auf das künftige Kostenniveau der Betriebe angehoben werden. Heute lägen sie zum Teil um bis zu 60 Prozent unter den für Thüringen geltenden Kassen-Vergütungen.

Kammer strebt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen an, mit denen er auch in seinem Stammland gute Erfolge erzielt hat. Für den Fall, dass die Zahl der Mitgliedsunternehmen in Sachsen-Anhalt weiter steigt, stellt Kammer die Gründung einer Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt im LTV in Aussicht. Er hofft, dass viele weitere Unternehmen aus dem Bundesland LTV-Mitglied werden, um ihre Verhandlungsposition gegenüber den Kassen zu stärken.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit ihren bisherigen Kassen-Konditionen unzufrieden seien, müssten ihre Verträge fristgemäß kündigen. Im Falle der AOK betrage die Frist einen Monat zum Quartalssende. Bei der Knappschaft, der IKK, der BKK und dem VdeK Sachsen-Anhalt müsse mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, schreibt der LTV.

Martin Kammer bietet nun an, zur Vorstellung seines Verbands nach Sachsen-Anhalt zu kommen. Er hält in Thüringen schon seit Jahren Taxi-Stammtische in wechselnden Regionen ab.

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