Kreistag Freudenstadt beschließt ÖPNV-Taxi

In der Kreisstadt Freudenstadt und in Horb soll ab September erprobt werden, wie in Zusammenarbeit mit Taxibetrieben Lücken bei Bussen und Bahnen geschlossen werden können.

Im Landkreis Freudenstadt (hier das Rathaus der Kreisstadt) arbeitet die Landkreisverwaltung mit örtlichen Taxibetrieben zusammen. (Foto: Stadt Freudenstadt / Heike Butschkus)
Im Landkreis Freudenstadt (hier das Rathaus der Kreisstadt) arbeitet die Landkreisverwaltung mit örtlichen Taxibetrieben zusammen. (Foto: Stadt Freudenstadt / Heike Butschkus)
Dietmar Fund

Der Kreistag des Landkreises Freudenstadt hat am 9. Mai 2022 beschlossen, ab September 2022 in den Städten Freudenstadt und Horb ein „ÖPNV-Taxi“ zu erproben. Das hat der Südwestrundfunk (SWR) am 10. Mai gemeldet. Weil dazu keine Pressemitteilung herausgegeben wurde, hat die Stabsstelle Kommunikation und Kreisentwicklung des Landratsamtes Freudenstadt erst am 18. Mai 2022 auf Nachfrage von taxi heute die Sitzungsvorlage zugesandt.

Aus ihr geht hervor, dass das ÖPNV-Taxi ein On-Demand-Verkehr ist, der auch den Bürgerinnen und Bürgern in schlecht erschlossenen Gemeinden im Zusammenspiel mit Bussen und Bahnen ein mindestens stündliches Beförderungsangebot garantieren soll. Pro Erwachsenem wird ein Komfortzuschlag von zwei Euro auf den normalen ÖPNV-Tarif erhoben. Für Minderjährige beträgt er einen Euro. Wenn ein ÖPNV-Taxi verfügbar ist, können sich Nutzerinnen und Nutzer für fünf Euro zusätzlich für eine Haus-zu-Haus-Bedienung entscheiden. Dieser Zuschlag ist altersunabhängig. Auch eine Rollstuhlbeförderung soll hinzugebucht werden können.  Bestellen kann man das ÖPNV-Taxi bei der Mobilitätszentrale des Landkreises mit einer Vorbestellfrist von 30 bis 60 Minuten. Eine App-basierte Buchung ist ebenfalls vorgesehen.

Eine noch zu bestellende Dispositions-Software soll die Fahrtwünsche so ordnen, dass ein Taxi nur zum normalen Taxi-Tarif angeboten wird, sofern innerhalb einer Stunde eine Fahrt mit einer Bus- oder Bahnlinie möglich ist. Ist dies nicht der Fall, haben die Fahrgäste gegen die geschilderten Zusatzentgelte Anspruch auf ein ÖPNV-Taxi.

Das Projekt starte zunächst nur in der Kreisstadt Freudenstadt und in der zum Landkreis gehörenden Großen Kreisstadt Horb, weil die dortigen Taxibetriebe groß genug sind und weil so das Kostenrisiko im überschaubaren Rahmen bleibe, heißt es sinngemäß in der Beschlussvorlage. Ab 2023 soll das Angebot schrittweise auf den gesamten Landkreis ausgedehnt werden.

Das ÖPNV-Taxi ist ein Baustein des Konzepts „Mobil(er)leben im Landkreis Freudenstadt“, mit dem eine „Mobilitätsgarantie“ in den beiden Großen Kreisstädten eingeführt werden soll.  Laut Sitzungsvorlage hat sich die Kreisverwaltung bewusst für die Zusammenarbeit mit örtlichen Taxibetrieben und die Nutzung ihres Fuhrparks entschieden. Für sie soll noch eine Sondervereinbarung geschlossen werden.

Das Projekt werde vom Land Baden-Württemberg mit rund zwei Millionen Euro gefördert, schreibt der SWR.

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